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Urteil GKV-Beitragsbemessung: Finanzamt darf Auskunft geben

Der Fall 

Die Klägerin war privat versichert, ihr Ehemann gehörte freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Nachdem die GKV den Mann vergeblich aufgefordert hatte, die zur Beitragsbemessung notwendige Auskunft über das Einkommen seiner Frau zu geben, wandte sie sich an das für die Eheleute zuständige Finanzamt und bekam die Auskunft.

Die Frau wollte dem Finanzamt die Weitergabe ihrer Daten für die Zukunft untersagen. Das Finanzamt lehnte das ab. Daraufhin reichte die Frau Klage gegen die Behörde ein. 

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Das Urteil

Das Finanzamt hatte Recht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 22. April 2016 (Aktenzeichen: 13 K 1934/15). Nach Ansicht der Richter war das beklagte Finanzamt sogar gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, der Krankenkasse sämtliche relevanten Daten mitzuteilen, die zur Beitragsfestsetzung des Ehemanns der Klägerin erforderlich waren. 

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