Urteil: PKV muss Heilpraktiker-Kosten übernehmen
helfen muss die PKV zahlen.
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Beim zu verhandelnden Fall ging es um einen Privatpatienten, der unter der Hauterkrankung Neurodermitis litt. Behandlungen der Schulmedizin und ihre Medikamente schlugen bei dem Mann nicht an. Erst die Versorgung durch eine Heilpraktikerin brachte Besserung. Der Mann reichte die Behandlungskosten bei seiner privaten Krankenversicherung ein. In ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen versprach diese, die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen in Höhe von maximal 60 Prozent zu übernehmen. Aber das Unternehmen winkte ab. Die Methode, die die Heilpraktikerin angewandt habe, sei wissenschaftlich nicht abgesichert, so die Begründung der Versicherung. Kein gültiges Argument urteilt das Landgericht Münster. Naturheilkundliche Methoden seien per se nicht wissenschaftlich fundiert. Deshalb die Leistung zu verweigern, sei nicht rechtens – die Krankenversicherung müsse zahlen.