Urteil
PKV muss Lasik-Operation für Fehlsichtige zahlen
Fehlsichtige, die sich einer Lasik-Operation unterziehen, müssen den teuren Eingriff in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Eine Frau wollte das ändern und reichte die 3.500 Euro teure Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ein. Die stellte sich quer – am Ende musst der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entscheiden.