Urteil Private Unfallversicherung mindert Opfer-Rente
Das Urteil
Das Sozialgericht Dresden wies die Klage ab. Die Versorgungsrente enthalte einen sogenannten Berufsschadensausgleich, der den durch die Schädigung eingetretenen Einkommensverlust ersetzen soll, argumentierten die Richter. Hierauf seien zahlreiche Einkunftsarten anrechenbar - darunter auch Rentenbezüge.
Auch die Tatsache, dass der Vertrag nicht von der Klägerin selbst, sondern von ihrem Ehemann abgeschlossen wurde, ändert nach Ansicht der Dresdner Sozialrichter nichts an der Anrechenbarkeit. Schließlich sei auch die Klägerin aus diesem Vertrag unmittelbar begünstigt gewesen. Sowohl sie als auch ihr Ehemann wären berufstätig gewesen. „Damit kann angenommen werden, dass die Versicherungsbeiträge aus dem Familieneinkommen finanziert worden waren“, so die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Klägerin kann beim Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz Berufung gegen dieses Urteil einlegen.