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Urteil: Versicherungsklauseln der Signal Iduna sind unwirksam

Gegenstand des Verfahrens  (Aktenzeichen IV ZR 200/10) waren seit Herbst 2001 vom Versicherer Signal Iduna verwendete Klauseln. Sie benachteiligen laut Gerichtsurteil Kunden bei der Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen und sehen eine Art Kündigungsstrafe bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung vor. Mehrere Tausend Euro konnten Kunden so pro Vertrag verlieren.

„Dies ist das vierte Signal aus Karlsruhe. Es ist Zeit für einen Rückruf. Ein Autokonzern ruft defekte Autos zurück. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für defekte Versicherungsverträge gelten. Das Kartell des Mauerns muss ein Ende haben“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Bundesgerichtshof hatte in gleich gelagerten Verfahren schon gegen die Versicherer Deutscher Ring, Generali und Ergo entschieden. Die Summe, die die Branche ihren ehemaligen Kunden als Folge der Urteile erstatten muss, schätzt die Verbraucherzentrale auf rund 12 Milliarden Euro.

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