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Urteil Weniger Witwenrente bei großem Altersunterschied

Ein ehemalige Arbeitnehmer und Betriebsrentner war im Jahr 2013 im Alter von 70 Jahren gestorben. Seine fast 30 Jahre jüngere Ehefrau bekam daraufhin eine betriebliche Witwenrente. Aber: Der Arbeitgeber kürzte die Leistung um 70 Prozent.

Warum? Laut der Pensionsordnung vermindert sich die Pension für jedes Jahr, um welches der Altersunterschied 15 Jahre übersteigt, um 5 Prozent des vorgesehenen Betrages. Das wandte der Arbeitgeber an.

Die Witwe zog daraufhin vor Gericht. Sie fühlte sich wegen des Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ungerechtfertigt benachteiligt.

Das Urteil

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Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage ab (Aktenzeichen: 7 Ca 6880/15). Es gebe zwar eine Benachteiligung wegen des Alters, aber diese sei gerechtfertigt.

Die Kürzung führe zu einer Begrenzung der finanziellen Belastungen des Arbeitgebers durch eine verlässliche Kalkulationsmöglichkeit, die auch im Interesse der weiteren Arbeitnehmer und zukünftiger Betriebsrentner liege.

Eine Berufung gegen das Urteil kann beim Landgericht Köln eingelegt werden.

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