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Urteil zu erlaubnisfreiem Bitcoin-Handel OLG Berlin entzieht Bafin die Zuständigkeit für Krypto-Assets

Bitcoin & Co: Nach einem aktuellen Urteil des OLG Berlin darf jeder in Deutschland ohne Lizenz mit Kryptowährungen handeln.
Bitcoin & Co: Nach einem aktuellen Urteil des OLG Berlin darf jeder in Deutschland ohne Lizenz mit Kryptowährungen handeln. | Foto: Pixabay

Es ist ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Krypto-Markt: Das Berliner Oberlandesgericht (OLG) bewertet in einem aktuellen Urteil Bitcoins weder als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit noch als alternative Währung, wie verschieden Medien berichten. Damit spricht das OLG der Finanzaufsicht Bafin generell die Zuständigkeit über Krypto-Assets ab. Mit ihrer Regulierung „überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich“, heißt es in der Begründung. Dem Urteil zufolge darf jeder in Deutschland ohne Lizenz mit Kryptowährungen handeln.

Der zugrundeliegende Fall reicht bis ins Jahr 2013 zurück, als ein damals 16-Jähriger ohne Erlaubnis der Bankenaufsicht eine digitale Kryptobörse aufgebaut hat. Die Bafin untersagte den Betrieb und sah darin einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Junge bekam daraufhin von einem Gericht eine Geldstrafe auferlegt. Diese Entscheidung hat das OLG nun widerrufen. Die Bafin hält trotz des Urteils weiter an ihrer Praxis fest: Nach ihrer Auffassung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung im Strafrecht, von dem das Verwaltungsrecht unberührt bleibt. Die Verwaltungspraxis ändere sich nicht, auch nicht der Erlaubnisvorbehalt.

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Aufgrund der seit Jahren unklaren Rechtslage zum Umgang mit den verschiedenen Krypto-Assets war die Finanzaufsicht dazu übergegangen, die Branche zu regulieren. Die Praxis habe Sicherheit für Anbieter und Verbraucher gleichermaßen gebracht. Das dürfte nach dem Urteil nun vorbei sein. Die Begründung stellt die Token-Einstufungen der Bafin grundsätzlich infrage. Der Krypto-Markt könnte sich nun stark verändern, wenn neue Anbieter auf der Bildfläche erscheinen. Medien berichten, dass die Bafin das Urteil möglicherweise durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lässt. In einem ähnlichen Fall hatte die Finanzaufsicht ihre Verwaltungspraxis erst geändert, als die nächst höhere Instanz das Urteil bestätigte.

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