Beratung und Dokumentation Welche Pflichten gelten für Versicherungsmakler im Online-Vertrieb?
Jens Reichow, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jöhnke & Reichow
„Das LG München hat betont, dass der Beratungsausschluss des Paragraf 6 Absatz 6 VVG nicht für den Vertrieb von Versicherungen durch Versicherungsvermittler anwendbar ist – auch nicht analog. Es verbleibt daher auch beim Online-Vertriebs bei der nach den Paragrafen 60, 61 VVG bestehenden Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsmaklers.“
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