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Aktualisiert am 05.10.2016 - 09:40 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 7 Minuten

Urteil zum Widerruf von Baufinanzierungen Stärkt der BGH die Verbraucherrechte?

Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf und Autor des Buchs „Wirtschaftliche Selbstverteidigung"
Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf und Autor des Buchs „Wirtschaftliche Selbstverteidigung"

Das Verfahren, über das der Bankensenat des BGH am 1. Dezember entscheiden soll, trägt das sperrige Aktenzeichen XI ZR 180/15. Doch dahinter verbirgt sich Sprengstoff, der manchen Banken noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten könnte. In dem Fall geht es darum, dass ein Anleger in einen Investmentfonds investiert hatte und gleichzeitig zur Finanzierung ein Darlehen abgeschlossen hatte. Nachdem sich der Fonds nicht so entwickelt hatte wie erwartet, widerrief der Verbraucher das Darlehen mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und forderte eine Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – also Kreditaufnahme und Fondskauf.



In den unteren Instanzen kam er damit nicht durch. Zwar sei die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft und auch eine Verwirkung des Widerrufsrechts sei nicht gegeben, urteilte das OLG Hamburg. Doch es gebe einen anderen Knackpunkt: Der Anleger habe sich mit seinem Kredit-Widerruf treuwidrig verhalten. Denn es sei ihm in erster Linie darum gegangen, sich von dem verunglückten Investment zu lösen. Der Widerruf des Darlehens sei dabei nur Mittel zum Zweck und die falsche Widerrufsbelehrung sei eigentlich irrelevant, so die Richter am Oberlandesgericht.