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Aktualisiert am 05.10.2016 - 09:40 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 7 Minuten

Urteil zum Widerruf von Baufinanzierungen Stärkt der BGH die Verbraucherrechte?

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Doch was hat das nun mit dem Widerrufsjoker, also dem Widerruf von Baufinanzierungen, zu tun? Nun, auf den ersten Blick ist der Fall tatsächlich anders gelagert. Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich deutliche Parallelen. Denn auch beim Widerruf von Immobilienkrediten argumentieren Banken – vor allem aber auch einige Gerichte - immer wieder, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nur deshalb Gebrauch macht, weil die Zinsen seit dem Abschluss des Darlehens deutlich gesunken sind und er sich eine Zinsersparnis erwartet. Im Juristendeutsch heißt das dann, der Verbraucher handle rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig. Der Widerruf sei also – hier wie dort – nur ein Vorwand, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

Motiv für Widerruf irrelevant?

Umso spannender wird es sein, zu sehen wie der BGH am 1. Dezember in diesem Fall entscheidet. Bislang gelten die obersten Richter als durchaus verbraucherfreundlich. Überträgt man die bisherigen Leitlinien auf den aktuellen Fall, so wäre zu erwarten, dass der Klage des Verbrauchers stattgegeben wird. Denn die Zulässigkeit eines Widerrufs, so könnte man argumentieren, ist völlig unabhängig von der Motivation des Widerrufenden zu sehen.



Oder anders gesagt: Wer das Verbraucherrecht auf seiner Seite hat, muss sich nicht auch noch eine gute Begründung einfallen lassen, warum er dieses Recht in Anspruch nimmt. Entscheidet der BGH nach dieser Maxime, dann wäre das auch noch einmal eine klare Ansage an die unteren Instanzen, wie die Sichtweise zum Widerrufsjoker in Karlsruhe ist. Jene Gerichte, die bislang Klagen zum Widerruf von Immobilienfinanzierungen abgewiesen haben, müssen ihre Rechtsprechung dann überdenken, wenn sie sich nicht in Widerspruch zum BGH begeben wollen.