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Urteil zur „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ Huk-Coburg gewinnt gegen Check24

Im Autohaus: Die Werbung von Check24 mit der "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" ist irreführend, befand das Landgericht Köln.
Im Autohaus: Die Werbung von Check24 mit der "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" ist irreführend, befand das Landgericht Köln. | Foto: Pixabay

Die Huk-Coburg hat in einem Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 gewonnen. Das gab der fränkische Versicherer bekannt. Der Vergleichsportal muss nun seine Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ bei Autoversicherungen unterlassen, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 84 0 76/19).

Die Huk-Coburg hatte am 16. April 2019 gegen die Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ geklagt, Die Werbung sei irreführend sowie nicht klar und eindeutig formuliert, so der Versicherer.

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Die Verbraucher würden durch die Werbung den Eindruck erhalten, dass Autoversicherungen tatsächlich nirgendwo günstiger seien, monierte die Huk-Coburg und verwies auf eigene Tarife, deren Prämien oft deutlich unter den der bei Check24 gelisteten Konkurrenz lägen. Das Unternehmen lässt sich aber bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen an das Vergleichsportal zu zahlen.

Darüber hinaus stellte der Versicherer die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach seiner Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen wiedergeben. Außerdem bemängelte er die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis, wo diese Testergebnisse eingesehen werden können. Auch in diesen Punkten erhielt die Huk-Coburg Recht.

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