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Vermögensverwalter rät Mit dieser Überlegung lassen sich bessere Anlageentscheidungen treffen

Andreas Schyra ist Vorstand der Essener Vermögensverwaltung Private Vermögensverwaltung.
Andreas Schyra ist Vorstand der Essener Vermögensverwaltung Private Vermögensverwaltung. | Foto: Private Vermögensverwaltung

Immer wieder ist im Börsenjargon von vermeintlichen Weisheiten wie „Sell in May and go away...“ zu hören. Zudem existieren Kapitalmarktanomalien, die an gewissen Tagen oder Monaten höhere oder auch niedrigere Renditen als in anderen Wochen oder im weiteren Jahresverlaufes versprechen. Hierzu zählen unter anderen der Januar-, Halloween-, Winner-Loser- oder der Momentum-Effekt. Die Liste ließe sich nahezu beliebig verlängern.

Die wissenschaftliche Theorie, welche sich mit diesen systematischen Abweichungen vom vollkommenen Kapitalmarkt(-verhalten) beziehungsweise der vom homo oeconomicus differierenden Entscheidungsfindung beschäftigt, lautet Behavioral Finance. Sie untersucht das menschliche Verhalten beziehungsweise die Einflüsse der Entscheidungsfindung. Heruntergebrochen lässt sich aus den bisherigen Untersuchungsergebnissen festhalten, dass Menschen versuchen, die Komplexität unbekannter Einflussgrößen – unter anderem auch Risiken der Kapitalanlage – mittels sogenannter Heuristiken zu vereinfachen. Zudem sind menschliche Verhaltensweisen – so auch an der Börse – regelmäßig durch Gefühle, Neigungen, Gemütszustände und sonstige Einflüsse geprägt, welche zu Entscheidungen führen, die häufig vom neutralen Optimum abweichen.

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Nicht nur bei Kapitalanlageentscheidungen, sondern eigentlich im gesamten (Wirtschafts-)Leben, ist es wichtig, sich eben dieser Einflüsse bewusst zu sein. Dies gelingt sicher nicht immer, aber sich ab und zu daran zu erinnern, lässt manche Bauchentscheidung zumindest mit etwas zeitlichem Abstand gegebenenfalls in einem anderen Licht erscheinen. Damit ist nicht gemeint, jede Entscheidung umfangreich zu hinterfragen oder gar Bauchentscheidungen zu verteufeln – denn mancher Bauch kommt auch zu sehr guten Schlüssen – sondern vielmehr, eigene oder auch fremde Aktionen beurteilen zu können.

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Verlustbegrenzende Untergrenze

An der Börse gibt es Szenarien, die neutral betrachtet sinnlos erscheinen. Es existiert beispielsweise eine sogenannte Verlustaversion, welche dazu führt, dass Buchverluste (noch nicht realisierte Verluste) weniger stark eingeschätzt werden als tatsächlich realisierte Verluste. Dies kann dazu führen, dass verlusttragende Wertpapiere unbegrenzt laufen gelassen und Gewinne hingegen zu früh realisiert werden.

Neutral betrachtet, ergibt genau die gegenteilige Vorgehensweise Sinn, indem beispielsweise maximale Verluste bereits vor Investition festgelegt und während der Investitionsphase auch beibehalten beziehungsweise im Eintrittsfall realisiert werden. Ein verlustbegrenzendes Verkaufslimit sollte daher unverändert belassen und nicht nach der Devise „bei Erreichen streichen“ wieder verworfen werden, um die Realisierung des Verlustes dann doch zu vermeiden.

Diese Ausführungen sollen dazu dienen, sich bei Geldanlageentscheidungen nicht von Einflüssen wie Angst, Gier, Neid, Hoffnung, Stolz, Enttäuschen oder zahlreichen weiteren sozialen Emotionen lenken zu lassen, oder sich den Faktoren der eignen – gegebenenfalls unökonomischen Handlungen zumindest bewusst zu sein.

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