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Vandalismus am Auto, Wohnung oder Betriebsgebäude G20-Schäden: Was zahlt die Versicherung?

476 verletzte Beamte, 37 Haftbefehle, 186 vorläufige Festnahmen - so lautet die vorläufige Krawall-Bilanz des G20-Gipfels in Hamburg. Darüber hinaus: Zahlreiche ausgebrannte Autos - von der Luxuskarosse bis zum Kleinwagen, zerbrochene Fensterscheiben in Wohn- und Bürogebäuden, aufgebrochene und geplünderte Läden.

Die Bundesregierung griff zur bewährten PR-Floskel und versprach den Bürgern „schnelle und unbürokratische Hilfe“. Informationen, wie diese konkret aussehen soll? - Fehlanzeige!

Menschen, die sich auf das vage Versprechen der Politiker nicht verlassen wollen, fragen sich nun, ob ihre Versicherung sie entschädigt. Das Verbraucherportal des GDV „Die Versicherer“ gibt Antworten.

Schäden am Auto

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Eine Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch Böller, Feuer und für zerstörte Autoscheiben auf. Eine Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Vandalismusschäden, etwa durch Steinwürfe.

Teilkaskoschäden wirken sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, Schäden in der Vollkasko hingegen schon.

Wer lediglich über eine KfZ-Haftpflichtversicherung verfügt, hat Pech gehabt und kann keinen Schadenersatz erwarten. Diese Police leistet nur, wenn der Versicherte bei anderen einen Schaden verursacht hat.