Schäden an gewerblichen Betrieben

Für Industrie- und Gewerbebetriebe besteht über „Extended Coverage“-Policen die Möglichkeit, eine Versicherung für Sachschäden durch „Innere Unruhen“ und „böswillige Beschädigungen“ einzuschließen. 

Kommunen, größere Handelsketten und Filialbetriebe et cetera, die über eine „Extended Coverage“-Police verfügen, haben "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" im Regelfall mitversichert. Hier gilt: Einen Blick in die Police werfen, in Zweifelsfällen bei seinem Versicherer nachfragen.