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Variabler Zins der Bundesbank FIL Fondsbank verlangt ab Oktober Strafzinsen

Logo der Deutschen Bundesbank: Die FIL Fondsbank gibt ab Oktober 2020 den Einlagenzins der deutschen Zentralbank von derzeit 0,5 Prozent an Kunden mit mehr als 100.000 Euro Bankguthaben weiter.
Logo der Deutschen Bundesbank: Die FIL Fondsbank gibt ab Oktober 2020 den Einlagenzins der deutschen Zentralbank von derzeit 0,5 Prozent an Kunden mit mehr als 100.000 Euro Bankguthaben weiter. | Foto: imago images / Manfred Segerer

Die FIL Fondsbank (FFB) führt ab 1. Oktober 2020 Strafzinsen für alle Kundendepots ein: Ab einem Guthaben von derzeit mehr als 100.000 Euro wird ein Verwahrentgelt fällig, teilt das Institut auf Anfrage mit und bestätigt damit gleichlautende Informationen der Redaktion aus dem Markt. Konkret orientiert sich die Höhe der Gebühr für diese Bankguthaben am variablen Zins der Deutschen Bundesbank, heißt es in der Antwort der FFB. Aktuell liegt dieser bei 0,5 Prozent pro Jahr.

Die zur Fidelity-Gruppe gehörende FIL Fondsbank passt sich mit dem Schritt eigenen Angaben zufolge den allgemeinen Marktbedingungen an. Bisher habe man die Kosten für Bankguthaben, die die FFB bei der Bundesbank unterhält, selbst getragen. Das gesparte Geld soll für künftige Investitionen in Automatisierungsprozesse zum Einsatz kommen. Zudem will das Institut Services und Systeme weiterentwickeln.

Alternativ bietet die FFB ihren Kunden ein Festgeld-Angebot, um Liquidität zu parken. Bei der Kontovariante Fondsdepot Plus kooperiert das Institut mit Partnerbanken. Kunden können zwischen einem Monat und 24 Monaten Anlagedauer wählen bei einer aktuellen Verzinsung von 0,3 Prozent pro Jahr. Die maximale Anlagesumme beim FFB Fondsdepot Plus beträgt 500.000 Euro.

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