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Warum Pflegebedürftige immer mehr Geld zuzahlen müssen

Auf die Bewohner von Pflegeheimen kommen erneut stark steigende Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr zu, berichtet aktuell der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Das gelte insbesondere für Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts: Für sie stieg die monatliche Eigenbeteiligung im bundesweiten Durchschnitt um 348 auf 2.548 Euro. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen mit 2.299 Euro innerhalb eines Jahres 292 Euro mehr. Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 236 Euro (2.050) und ab 36 Monaten von 165 Euro (1.738) zu Buche.
Die je nach Aufenthaltsdauer unterschiedlichen Werte erklärt der VDEK mit dem seit 2022 gestaffelten Zuschuss der Pflegekassen zu den pflegerischen Kosten. Dieser sogenannte einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) lag Ende 2021 noch für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro. Dieses Niveau hat der EEE für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits deutlich überschritten. Und das „obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als 4 Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden“, heißt es hierzu vom VDEK.
Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne
Grund für die stark steigenden Eigenanteile ist laut VDEK vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung. Demnach sind die Arbeitnehmer in den Pflegeeinrichtungen mindestens nach Tarifvertrag zu vergüten. Diese Personalkosten müssen eins zu eins in den Pflegesatz eingepreist werden. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit dem 1. Juli umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der einrichtungseinheitliche Eigenanteil bis zum Jahresende weiter ansteigt.“
Bundesländer sollen Investitionskosten tragen
„Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen“, kritisiert Jörg Meyers-Middendorf. „Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief.“ Der Vertreter des VDEK-Vorstandes fordert eine zeitnahe Entlastung, ohne allein die Beitragszahler zu belasten. „Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen ad hoc um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten.”
Über die zukünftigen Finanzen der gesetzlichen Pflegeversicherung hat in den vergangenen Monaten auch ein Expertenrat unter der Leitung von Wirtschaftsprofessor Jürgen Wasem beraten. In seinem Mitte April veröffentlichten Abschlussbericht schlägt das fünfköpfige Gremium „eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung“ vor. Um die neue „Pflege+ Versicherung“ generationengerecht zu gestalten, sollen die Versicherten ihre Eigenanteile an den Pflegekosten in stationären Einrichtungen demnach ergänzend kapitalgedeckt absichern.
Pflegeversicherung mit Alterungsrückstellungen gefordert
Die anbietenden Versicherer sollen dabei strikt reguliert werden. So müssen sie alle Antragsteller unter Vertrag nehmen, ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung zu verlangen. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter werden die angesammelten Alterungsrückstellungen an den neuen Versicherer übertragen. Der Aufbau individuellen Kapitalpolster ist so kalkuliert, dass die Kunden mit Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch die halbe Versicherungsprämie zahlen müssen. Dieser Rabatt ist dem Vorschlag zufolge daneben auch bei Bedürftigkeit vorgesehen.