VDH mit Markenzeichen für Honorarberater
Dazu zählt erstens, dass nur der Zeitaufwand des Vermittlers vergütet wird, Provisionen von Dritten sind tabu. Zweitens muss völlige Transparenz über mögliche Interessenkonflikte des Beraters herrschen. Drittens darf der Vermittler nur im Interesse des Kunden handeln.
„Unsere Mitgliedsunternehmen unterzeichnen zwar lediglich eine Ehrenerklärung“, sagt VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch, „allerdings führen wir auch Stichprioben durch und schließen schwarze Schafe aus.“
