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Nachhaltige Investments Verantwortungsvoll investieren – Menschenrechte schützen

Kakaoernte in Ghana
Kakaoernte in Ghana: Produziert wird die wichtigste Zutat für Schokolade meist von Kleinbauern in Westafrika – Kinder- und Zwangsarbeit stellen in der globalen Rohstofflieferkette weiterhin ein Problem dar. | Foto: Imago Images / imagebroker
Andrea Carzana, CTI

Bei der Betrachtung der Menschenrechte müssen Markteilnehmer zunächst einmal verstehen, wie sich diese entwickelt haben und künftig entwickeln werden. Die Konventionen, nach denen wir leben, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und richten sich an die Nationalstaaten, die die grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Rechte gewährleisten sollen. Heutzutage wird das Leben jedoch zunehmend von multinationalen Konzernen beeinflusst, sodass sich die Kontrolle über die Menschenrechte langsam von der Politik in die Vorstandsetagen verlagert – bislang jedoch noch nicht über rechtsverbindliche Instrumente.

Achtung der Menschenrechte

Im Jahr 2000 führte der Global Compact der Vereinten Nationen unverbindliche Grundsätze ein, nach denen Unternehmen die Menschenrechte unterstützen und achten sollen. Um die Unternehmensverantwortung zu unterstreichen und menschenrechtliche Schutzlücken im Zusammenhang mit globalen Wirtschaftsaktivitäten zu schließen, hat der UN-Menschenrechtsrat 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie beruhen auf drei Säulen:

  • Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen zu gewährleisten.
  • Unternehmen sollen Verfahren zur Gewährleistung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einrichten, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
  • Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, müssen wirksame Hilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staatlichen und nicht staatlichen Beschwerdestellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.

Diese Grundsätze spiegeln die Verantwortlichkeiten von Nationalstaaten und Unternehmen sowie das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung bei Verstößen wider. Im Oktober 2021 wurde der dritte Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (BHR) veröffentlicht. Ein ratifizierter Vertrag könnte Unternehmen verpflichten, die Sorgfaltspflicht für Menschenrechte (HRDD) und den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln für Missbrauchsopfer zu garantieren.

Das BHR könnte Opfern aus Entwicklungsländern den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erleichtern, indem der Vertrag eine staatliche Verpflichtung zur Regulierung von Unternehmen einführt, die ihrer Rechtsprechung oder Kontrolle unterliegen, einschließlich transnationaler Aktivitäten. Das bedeutet, dass multinationale Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten haftbar gemacht werden können. Bislang war es für die Opfer schwierig, unter solchen Umständen Rechtsmittel einzulegen. Ein ratifiziertes BHR könnte den Rechtsschutz vereinfachen und die Aussicht auf eine gesetzliche Haftung für Unternehmen erhöhen, die an Missbrauch beteiligt sind.