Verband fordert Klarheit für vermögensverwaltende Fonds

Günter T. Schlösser, VuV
Derzeit fällt diese Produktgruppe bei den Fondsanalysten und beim Fondsverband BVI unter die Rubrik der Mischfonds.
Der Verband kritisiert, dass es keine vom Markt anerkannte Definition für vermögensverwaltend gemanagte Fonds gibt. "Eine einheitliche Definition, aufbauend auf unseren Kriterien bietet dem Anleger Produkt- und Investmentsicherheit", so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV. Auch die Rating-Agenturen haben bisher keine gängige Klassifizierung geliefert. Eine Definition ist längst überfällig, da das Volumen dieser Fonds von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf heute 26 Milliarden Euro gewachsen ist.
Der Verband spricht zurzeit mit unterschiedlichen Interessengruppen, um im Sinne der Verbraucher und des Finanzmarktes klare Regeln für diese Fondsgruppe aufzustellen. Den Anlegern und dem Markt würde das eine höhere Produktsicherheit verschaffen. Dafür hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des VuV vier Kriterien für die Definition von vermögensverwaltend gemanagten Fonds erarbeitet:
Der Verband kritisiert, dass es keine vom Markt anerkannte Definition für vermögensverwaltend gemanagte Fonds gibt. "Eine einheitliche Definition, aufbauend auf unseren Kriterien bietet dem Anleger Produkt- und Investmentsicherheit", so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV. Auch die Rating-Agenturen haben bisher keine gängige Klassifizierung geliefert. Eine Definition ist längst überfällig, da das Volumen dieser Fonds von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf heute 26 Milliarden Euro gewachsen ist.
Der Verband spricht zurzeit mit unterschiedlichen Interessengruppen, um im Sinne der Verbraucher und des Finanzmarktes klare Regeln für diese Fondsgruppe aufzustellen. Den Anlegern und dem Markt würde das eine höhere Produktsicherheit verschaffen. Dafür hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des VuV vier Kriterien für die Definition von vermögensverwaltend gemanagten Fonds erarbeitet:
Der Fonds investiert in mehr als eine Anlageklasse gleichzeitig.
Der Fonds muss als Basisinvestment geeignet sein.
Der Fonds muss eine risikoadjustierte Rendite anstreben.
Der Fonds muss frei von Interessenkonflikten gemanagt werden.
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