Verbandstrio präsentiert Musterprotokoll
Drei Finanzdienstleister-Interessenvertretungen haben die „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ für den Vertrieb geschlossener Fonds entwickelt. Mit ihr wollen der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der Verband geschlossene Fonds (VGF) und der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (Votum) einen Standard im Markt setzen. „Die Dokumentation ist ein gutes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit unserer drei Verbände bei einem Thema, das Berührungspunkte zu Anbietern und vor allem zum Vertrieb geschlossener Fonds hat", bilanziert VGF-Chef Eric Romba.
„Unsere Vermittlungsdokumentation stellt zum einen sicher, dass nur Anleger einen geschlossenen Fonds zeichnen, die in vollem Umfang über die unternehmerische Beteiligung informiert sind. Zum anderen schützt sie den Vermittler vor einer unberechtigten Inanspruchnahme, bei der das Anlagerisiko auf ihn abgewälzt wird“, kommentiert Votum-Geschäftsführer Martin Klein.
So finden sich explizit Hinweise auf ein mögliches Totalverlustrisiko oder die fehlende Fungibilität der Fondsanteile in dem Musterprotokoll. Für dessen Konzeption sind laut Mitteilung der Verbände unter anderem auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer und juristische Spezialisten eingebunden worden. „Die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung bei geschlossenen Fonds wurde eingearbeitet. Wir werden unser Musterprotokoll kontinuierlich weiterentwickeln und anpassen“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.
„Unsere Vermittlungsdokumentation stellt zum einen sicher, dass nur Anleger einen geschlossenen Fonds zeichnen, die in vollem Umfang über die unternehmerische Beteiligung informiert sind. Zum anderen schützt sie den Vermittler vor einer unberechtigten Inanspruchnahme, bei der das Anlagerisiko auf ihn abgewälzt wird“, kommentiert Votum-Geschäftsführer Martin Klein.
So finden sich explizit Hinweise auf ein mögliches Totalverlustrisiko oder die fehlende Fungibilität der Fondsanteile in dem Musterprotokoll. Für dessen Konzeption sind laut Mitteilung der Verbände unter anderem auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer und juristische Spezialisten eingebunden worden. „Die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung bei geschlossenen Fonds wurde eingearbeitet. Wir werden unser Musterprotokoll kontinuierlich weiterentwickeln und anpassen“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.
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