Verbandstrio präsentiert Musterprotokoll
„Unsere Vermittlungsdokumentation stellt zum einen sicher, dass nur Anleger einen geschlossenen Fonds zeichnen, die in vollem Umfang über die unternehmerische Beteiligung informiert sind. Zum anderen schützt sie den Vermittler vor einer unberechtigten Inanspruchnahme, bei der das Anlagerisiko auf ihn abgewälzt wird“, kommentiert Votum-Geschäftsführer Martin Klein.
So finden sich explizit Hinweise auf ein mögliches Totalverlustrisiko oder die fehlende Fungibilität der Fondsanteile in dem Musterprotokoll. Für dessen Konzeption sind laut Mitteilung der Verbände unter anderem auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer und juristische Spezialisten eingebunden worden. „Die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung bei geschlossenen Fonds wurde eingearbeitet. Wir werden unser Musterprotokoll kontinuierlich weiterentwickeln und anpassen“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.
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