

Versicherungsvertrieb Provisionsverbot kein Thema für Finanzaufsicht

„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) plant derzeit kein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb“, berichtet aktuell der Informationsdienst des Deutschen Bundestags. Der Grund dafür ist aber nicht, dass Deutschlands oberste Finanzaufseher das Projekt inhaltlich ablehnen: Vielmehr könne nur der Gesetzgeber eine solch weitreichende Regelung treffen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt hingegen untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums und kann nur bestehendes Recht umsetzen.
EU-Kommissarin will ein europaweites Provisionsverbot
Das von Christian Lindner (FDP) geführte Ministerium hatte sich erst im Juni 2022 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gegen ein Verbot ausgesprochen. In einer erneuten Anfrage im Februar thematisiert sie speziell das drohende „EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“. Denn wie berichtet, befürwortet die irische EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen ein europaweites Provisionsverbot: Laut Mairead McGuinness erhalten Kunden in den Niederlanden oder Großbritannien ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bei Vorsorgeverträgen.
In den beiden EU-Staaten mit teilweisen Provisionsverboten für Versicherungsvermittler gibt es aber auch oftmals Kritik, dass einkommensschwache Sparer von den Gebührensätzen vieler Honorarberater abgeschreckt würden. Eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung, betont auch die CDU/CSU-Fraktion. Die Unionspolitiker sprechen sich deshalb dafür aus, dass es auch weiterhin ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung geben solle – auch aus sozialpolitischen Gründen.
Honorarberatung bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer
Dennoch will die Bafin Deutschlands Lebensversicherer hinsichtlich ihrer Vertriebskosten kontrollieren. Laut Frank Grund sei das die letzte Chance, um ein Provisionsverbot zu verhindern. „Wenn wir es noch nicht einmal schaffen, Exzesse in der Provisionsgestaltung angemessen einzudämmen, dann ist aus meiner Sicht der Branche nicht mehr zu helfen“, sagte der Bafin-Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht beim diesjährigen Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung. „Wenn das jetzt nicht klappt, dann kann man europäischen Argumenten kaum noch etwas entgegenhalten.“
In der Restschuldversicherung gilt bereits seit Mitte vorigen Jahres ein Provisionsdeckel in Höhe von 2,5 Prozent. Zu dessen Folgen hat die Bafin eine Studie durchgeführt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage. Dabei hätten sich „keinerlei aufsichtliche Missstände“ gezeigt. Es lägen auch keine gesicherten Erkenntnisse vor, wie sich die private Altersvorsorge in Deutschland im Fall eines Provisionsverbots entwickeln würde. Und zu möglichen Plänen der EU-Kommission sei „die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“.
Die politische Uneinigkeit der Ampel-Koalition in dieser Frage zeigte sich zuletzt beispielsweise bei einer Fachveranstaltung, über die Herbert Frommes Versicherungsmonitor aktuell berichtet: Für den Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt sei es demnach vorrangig, die Honorarberatung „aus ihrem Nischendasein zu befreien und als ernstzunehmende Alternative zum Provisionsmodell zu etablieren“. Dem widersprach Florian Toncar (FDP), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Er hoffe, dass die entsprechenden Pläne im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie nicht weiterverfolgt werden.