Verbotene Gold-Kryptowährung Karatbars droht Zwangsgeld
Wie geht es im Fall der verbotenen Kryptowährung Karatgold Coin (KBC) weiter? Laut „Handelsblatt“ läuft der Handel mit dem Gold-Coin in Deutschland trotz Bafin-Verbots weiter. Auf Anfrage von DAS INVESTMENT teilte die Finanzaufsicht mit, sie setze ihre Maßnahmen „grundsätzlich mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durch“. Soweit erforderlich, drohe sie Zwangsgelder an und setze diese fest.
Im Detail wollte sich die Bafin nicht zu dem Fall äußern. Die Finanzaufsicht betonte allerdings, dass die Anordnung nicht Unternehmer Harald Seiz persönlich betreffe, sondern die Karatbit Foundation als Emittenten der Kryptowährung. Die Stiftung hat ihren Sitz im karibischen Belize.
Seiz, laut „Handelsblatt“ Direktor der Karatbit Foundation, ist auch Geschäftsführer des Stuttgarter Goldhändlers Karatbars. Neben dem Handel mit Goldbarren wirbt die Unternehmensgruppe auf ihrer Website mit Produkten „rund um Gold und Blockchain“, darunter auch der KBC.
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Über das Zwangsgeld hinaus drohen dem Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen. Wer in Deutschland ohne Genehmigung elektronisches Geld ausgibt, kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Dem „Handelsblatt“ zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits gegen Seiz. Details gab die Behörde bislang nicht bekannt.
Die Bafin hatte die angeblich goldgedeckte Kryptowährung bereits Ende Oktober verboten. Die Karatbit Foundation betreibe das E-Geld-Geschäft unerlaubt in Deutschland, so die Begründung der Finanzaufseher. Seiz sagte kurz nach Bekanntwerden der Bafin-Anordnung in einem Interview, die Kryptowährung nicht einstellen und abwickeln zu wollen.