LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Wohngebäude-Policen Verbraucher sollten auf vollen Elementarschutz achten

Stuttgart
Stuttgart: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, auch Schäden durch Erdbeben im Rahmen des Moduls Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung abzusichern. | Foto: Foto von Kate Holovacheva von Pexels

Baden-Württemberg ist eine der erdbebengefährdetsten Regionen in Deutschland, verweisen die Stuttgarter Verbraucherschützer aktuell auf drohenede Schäden für immobilienbesitzer. Wichtig sei für sie daher eine Wohngebäudeversicherung, die Elementargefahren einschließt.

Doch damit allein sei es noch nicht getan: „Verbraucher sollten darauf achten, dass es dabei keine Höchstgrenzen für Erdbebenschäden gibt.“ Denn eine begrenzte der Haftung durch den Versicherer stelle eine große finanzielle Gefahr für den Hausbesitzer dar.

„Höchstgrenze
birgt Gefahren“

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Eine Höchstgrenze für die Gesamtentschädigung des Versicherers birgt enorme Gefahren“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Fragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob Ihr Vertrag tatsächlich gefahrenfest ist“. 

Denn ansonsten könne es sein, dass Verbraucher im Erdbebenfall zwar versichert, aber wegen der Summenbegrenzungen doch finanziell ruiniert sei, so Grieble weiter. „Versicherer sollten auf solche Klauseln verzichten und sie aus den Verträgen streichen.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion