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Verbraucher-Tipps Diese 9 Finanz-Fristen enden am Jahresende

Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt:

  1. Gesetzliche Pflegepflichtversicherung wird von 2017 an neu geregelt

Zum Jahresbeginn 2017 tritt die zweite Stufe des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Es betrifft die gesetzliche Pflegepflichtversicherung und setzt unter anderem den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.

Mit der Umstellung der Begutachtung lösen die Pflegegrade die bisherige Einteilung nach Pflegestufen ab. Die Reform wird mit etwa fünf Milliarden Euro Kosten beziffert. Zur Finanzierung wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung von 2017 an um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dies entspricht dann 2,55 Prozent beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren.

Auch nach der Novellierung deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten im Pflegefall nicht komplett ab: Sie ist und bleibt ein Teilkaskoschutz. Wer sich noch in diesem Jahr für eine private Zusatzabsicherung entscheidet, erhält einen signifikanten Beitragsvorteil - und das ein Leben lang.

  1. Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen wird erneut abgesenkt

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Der Höchstrechnungszins, landläufig auch „Garantiezins“ genannt, wird zum Jahresbeginn 2017 erneut gesenkt; von aktuell 1,25 Prozent auf dann 0,9 Prozent. Diese Absenkung ist nur für Neuverträge gültig. Inwieweit der Abschluss eines solchen Vertrages sinnvoll ist, sollte jeder Verbraucher mit einem Experten besprechen. Keine Auswirkungen wird es auf bestehende Verträge geben. Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten Laufzeitende bespart werden.

  1. Absenkung des Höchstrechnungszinses lässt Beiträge für notwendige Versicherungen steigen

Ein weiterer Aspekt der Senkung des Höchstrechnungszinses ist die Auswirkung auf andere Versicherungstypen wie Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen. Experten schätzen, dass bei Neuabschlüssen von 2017 an die monatlichen Beiträge je nach Alter und Versicherungsdauer um mehr als 10 Prozent steigen können.

Wer noch eine Absicherung für diese Risiken benötigt, sollte noch in diesem Jahr handeln. Grund für die zu erwartende Beitragssteigerung ist, dass die Versicherer im geringeren Zinsumfeld mehr Kapital benötigen, um Reserven aufzubauen. Diese Mittel werden gebraucht, um im Leistungsfall die Ansprüche der Versicherten bedienen zu können.

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