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Verbraucher-Tipps Diese 9 Finanz-Fristen enden am Jahresende

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  1. Bausparen und Wohnungsbauprämie

Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2016 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden. Davon gibt es eine einmalige Ausnahme für junge Bausparer. Wer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über das Guthaben und die WoP verfügen.

  1. Immobilienbesitzer sollten Möglichkeit der Sondertilgung prüfen

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In vielen Darlehensverträgen ist die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung vereinbart. Diese beträgt häufig 5 Prozent der Darlehenssumme und kann im Regelfall einmal pro Jahr geleistet werden. Nicht in Anspruch genommene Sondertilgungen können nicht auf Folgejahre verschoben werden, sondern verfallen.

Im aktuellen Zinsumfeld ist eine Sondertilgung auch eine lohnende Geldanlage: Während die Zinsen für Tagesgeld, Geldmarktfonds oder Sparbuch um die 0 Prozent tendieren, ist der Zins für den Immobilienkredit wesentlich teurer gewesen; selbst dann, wenn das Darlehen in der jüngeren Vergangenheit, sprich in der Niedrigzinsphase, abgeschlossen worden sein sollte. Der Zinsvorteil ergibt sich aus dem Darlehenszins minus dem Zins für die jeweilige Geldanlage.

  1. Wechsel der Steuerklasse dem Finanzamt melden

Wer für 2016 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

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