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„Verbraucherfeindliches Verhalten“ Huk-Coburg wehrt sich gegen Kritik von Check 24

Von Aktualisiert am in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Verwaltungsgebäude der Huk-Coburg
Verwaltungsgebäude der Huk-Coburg: Der Versicherer wehrt sich gegen die Kritik, Verbrauchern zu schaden. | Foto: HUK-COBURG
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„Als einziger Versicherer sperrt sich die Huk-Coburg gegen die Kündigungsdienste der Verbraucherportale“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung von Check 24. Das gleichnamige Vergleichsportal biete ihren Nutzern einen transparenten Marktüberblick über 300 Kfz-Versicherungstarifen. Durch einen Anbieterwechsel könnten sie oft einige hundert Euro sparen.

Check 24 als Bote

Um einen solchen Vertragswechsel zu vollziehen, müssen die Altanbieter jedoch ihre Bestandskunden ziehen lassen. Die hierbei eingeschalteten Kündigungsdienste wie der von Check 24 seien aber nicht immer erfolgreich: „Bereits seit Jahren versucht die Huk-Coburg mit fadenscheinigen Begründungen, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer zu verhindern.“

„Natürlich akzeptieren wir Kündigungen unserer Versicherungsnehmer, auch über Check 24, wenn sie rechtlichen Anforderungen genügen. Diese sind gewahrt, wenn die Kündigung eindeutig dem Willen des Versicherungsnehmers zugerechnet werden kann“, entgegnet ein Unternehmenssprecher der Huk-Coburg auf Anfrage von DAS INVESTMENT.

Klage angedroht

„Check 24 tritt allerdings als Bote für den Kunden auf, ohne eine Botenvollmacht vorzuweisen“, so der Sprecher weiter. „Aus diesem Grund weisen wir die Kündigung zurück.“ Denn der Versicherer sei sogar verpflichtet, die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen. Ansonsten könne sich der Kunde nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar machen. „Von verbraucherfeindlichem Verhalten kann daher keine Rede sein.“

„Indem die Huk-Coburg die übermittelten Kündigungen nicht anerkennt, zwingt sie Verbraucher gegen ihren Willen, in ihrem dortigen Vertrag zu bleiben“, kritisieren die Portalbetreiber. „Check 24 akzeptiert das Verhalten nicht und wird weiter für alle Kunden kämpfen – notfalls auf dem Klageweg.“ Denn der Versicherer reagiere nicht auf Abmahnungen durch Check 24.

Streit um Garantie

Erst zur Jahresmitte hatten sich die beiden Streithähne vor Gericht gegenüber gestanden. Das Landgericht Köln bestätigte damals die sogenannte „Nirgendwo Günstiger Garantie“ des Vergleichsportals. Der Antrag der klagenden Huk-Coburg sei unbegründet, da die aktuell angebotene Garantie keinen Rechtsverstoß darstelle. Check 24 komme seinem Versprechen für den Kfz-Versicherungsmarkt nach.

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