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Verbraucherrecht Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

Andreas Mundt, Präsident der Bundeskartellamts, sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen.
Andreas Mundt, Präsident der Bundeskartellamts, sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen. | Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat Vergleichsportale aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Reisen, Energie und Telekommunikation untersucht und ist dabei auf Verbraucherrechtsverstöße aufmerksam geworden.

In dem nun vorgelegten abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale (hier geht es zum Download), heißt es im Fazit: „Vergleichsportale bieten Verbrauchern viele Vorteile. Die Sektoruntersuchung hat aber auch gezeigt, dass Vergleichsportale häufig nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform entsprechen und dass zu verschiedenen Punkten Handlungsbedarf besteht.“

Zu den irreführenden Verhaltensweisen der Vergleichsportale zählt das Bundeskartellamt vor allem folgende:

  • Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
  • Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.
  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

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Die Verbraucher würden über diese Praktiken der Vergleichsportale oft nicht angemessen informiert. Das Bundeskartellamt spricht sich nun für die „Einrichtung behördlicher Eingriffsbefugnisse auf Basis der bestehenden UWG-Regelungen“ aus, um die Probleme zu lösen (UWG bedeutet Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). 

Check24: „Provisionen spielen für Vergleichsergebnisse keine Rolle“

Bereits Mitte Dezember, als das Bundeskartellamt ein Konsultationspapier zum Thema vorlegte, meldete sich das Vergleichsportal Check24 in einer Pressemitteilung zum Thema zu Wort, in der es auf einzelne Kritikpunkte des Bundeskartellamts eingig und darstellte, wie man bei Check24 bezüglich der einzelnen Punkte verfahre. Zum Thema Ranking hieß es dort beispielsweise:

"Die Rankings bei Check24 erfolgen streng nach mathematischen Regeln. Der günstigste Tarif steht an erster Stelle. Provisionen und deren Höhe spielen für die Vergleichsergebnisse keine Rolle. Das hat das Kartellamt selbst festgestellt: ‚In den Bereichen Energie, Kredite, Flüge, Telekommunikation und Versicherung [haben] Unterschiede in der Höhe der von verschiedenen Anbietern gezahlten Provisionen keinen Einfluss auf das Ranking‘.“

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