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Schülerversicherung in der Kritik „Eltern sollten ihre Kinder besser privat absichern“

Von Lesedauer: 3 Minuten
Unfallgefahren in der Schule: Zwei Versicherer aus Baden-Württemberg verteidigen ihre Schülerversicherung gegen aktuelle Kritik des Bunds der Versicherten (BdV).
Unfallgefahren in der Schule: Zwei Versicherer aus Baden-Württemberg verteidigen ihre Schülerversicherung gegen aktuelle Kritik des Bunds der Versicherten (BdV). | Foto: Lukas
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Der Bund der Versicherten (BdV) erneuert aktuell seine Kritik an der Schülerversicherung der Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV) und der Badischen Versicherung (BGV), die er im vorigen Jahr mit dem Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“ ausgezeichnet hatte. Das Land Baden-Württemberg reagierte und hat den Gruppenversicherungsvertrag gekündigt und die Anbieter haben das Produkt überarbeitet.

Doch bei der aktuellen Neuauflage kommt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein ebenfalls zu dem Urteil: „Die neue Schülerversicherung ist Versicherungskäse und gehört auch weiterhin nicht in die Schultüte und auf die Schulhöfe.“ Dass die Versicherer Einsicht zeigten und das vorherige Produkt vom Markt nahmen, sei zwar lobenswert. Doch: „Dass sie es nur marginal verändert wieder auf den Markt bringen, ist eine Frechheit.“

„Bessere Leistungen“

Axel Kleinlein, BdV

Hierzu erklärt eine Sprecherin des WGV auf Anfrage von DAS INVESTMENT: „Nach der Kündigung erreichte uns zahlreich die Bitte, auch künftig eine Versicherungslösung für Schüler/innen aufgrund von großem Bedarf anzubieten.“ Denn rund um den Schulbesuch und Veranstaltungen passierten häufig Unfälle, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringen müsse. Gleiches gelte bei Praktika oder Ausflügen.

Und weiter: „Die WGV bietet ab dem Schuljahr 2019/2020 Gruppenverträge an, im Rahmen derer grundsätzlich sämtliche Schüler/innen eines Schulträgers oder einzelner ausgewählten Schulen für das jeweilige Schuljahr automatisch mitversichert sind.“ Der Beitrag werde weiterhin 1 Euro pro Schüler betragen. „Bei gleichbleibendem Preis wurden die Leistungen des Versicherungsschutzes sogar verbessert“, so das Fazit der WGV-Sprecherin.

„Falscher Eindruck“

Ein weiterer Kritikpunkt besteht für Kleinlein darin, dass sich das Land Baden-Württemberg aus der Verantwortung ziehe und „weiterhin zulässt, dass dieses schlechte Produkt direkt zum Beispiel über die Schulen oder Gemeinden an die Schülerinnen und Schüler gebracht werden kann“. Der Vertrieb über öffentliche Stellen vermittele demnach den Eindruck einer ausreichenden Absicherung, die das Produkt jedoch nicht biete.

Kernstück der überarbeiteten Spezial-Zusatzversicherung für Schüler ist eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung, erklärt Kleinlein. „Letztere haftet allerdings auch weiterhin nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg.“ Und die von 2 auf 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden aufgestockte Versicherungssumme der Police sei laut Kleinlein immer noch viel zu gering bemessen.

„Privat absichern“

Der BdV empfiehlt in der Privaten Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, erklärt Kleinlein. Mit mindestens dieser Deckungssumme sollten Eltern demnach eine private Familien-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn erst dann bestehe „in angemessener Höhe“ Versicherungsschutz gegen Schadensersatzansprüche.

Statt sich auf die Absicherung durch die Schülerzusatzversicherung zu verlassen, könne laut Kleinlein der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für das Kind sinnvoller sein. Denn die Leistungen der Schülerzusatzversicherung seien zu gering und deckten lediglich die Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Die private Unfallversicherung decke auch den Freizeit- und privaten Bereich ab und gelte weltweit.

„200-mal teurer“

Hierzu erklärt ein Sprecher der BGV auf Anfrage von DAS INVESTMENT: „Zu keiner Zeit haben wir in irgendeiner Weise suggeriert, dass es sich um eine ‚gleichwertige Absicherung‘ handelt.“ Das wolle er erneut klarstellen. „Im Gegenteil: Auch wir halten den privaten Versicherungsschutz, der durch die Eltern abgeschlossen wird, für unabdingbar.“ Dieser könne durch die Schülerversicherung nicht ersetzt werden.

„Natürlich ist es sinnvoller, dass die Eltern ihre Kinder vollumfänglich privat absichern“, so der BGV-Sprecher weiter. „Das ist allerdings auch jedem klar. Aus den letzten 50 Jahren ist uns kein Fall bekannt, bei dem Lehrer oder Eltern sich über ‚eine suggerierte ausreichende Absicherung‘ – wie der Bund der Versicherten schreibt - beklagt haben.“ Der vom BdV beschriebene Versicherungsschutz sei mindestens 200-mal so teuer.

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