Verbraucherschutz Krebs-Policen enthalten „zahlreiche Fallstricke“
Die Diagnose Krebs stellt für die Betroffenen eine Schreckensmeldung dar. Die deutsche Versicherungswirtschaft hingegen habe die „Angst vor Krankheit und Tod für sich als Geschäftsmodell entdeckt“. Das meint zumindest der Bund der Versicherten (BdV), der das relativ neue Produkt Krebsversicherung „äußerst kritisch“ sieht.
„Alle sind wahrscheinlich über Verwandte oder Bekannte schon einmal mit Krebs in Berührung gekommen und wissen um die Angst Betroffener“, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss anlässlich des 20. Weltkrebstages am 4. Februar. „Dennoch sollte sich niemand dazu hinreißen lassen, einen solchen Versicherungsvertrag abzuschließen.“
„Es handelt sich nur um eine Ausschnittsdeckung mit zahlreichen Fallstricken, die sich im Leistungsfall zu bösen Überraschungen entwickeln können – also lieber Hände weg“, empfiehlt die Verbraucherschützer. Eine gefährliche Versicherungslücke drohe nicht: die Therapiekosten seien bereits von der Krankenversicherung abgedeckt.
Darüber hinaus leistet eine Krebsversicherung nach entsprechender Diagnose einmalig zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Doch diese finanzielle Hilfe im Krankheitsfall werde teuer erkauft: Ein 30-jähriger Mann zahle bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro monatlich mehr als 32 Euro, ein 50-jähriger ungefähr 60 Euro.
Hallo, Herr Kaiser!
„Ein Schnäppchen ist das nicht“, kommentiert Boss. „Zudem bedeutet die Diagnose Krebs nicht immer, dass auch Geld von der Versicherung fließt.“ So gebe es teilweise keine Leistung bei gutartigen Tumoren oder Vorstufen von Krebs. Darüber hinaus gilt häufig eine Karenzzeit von sechs Monaten, in welcher der Versicherer noch nicht einspringt.
Und bei schwarzem Hautkrebs greife die Versicherung außerdem erst, wenn die operierte Stelle eine Größe von zwei Millimetern übersteigt. Bei Leukämie werde nur dann gezahlt, wenn die dadurch entstehende Blutarmut Krankheitssymptome auslöst. „Welcher Verbraucher weiß das schon beim Abschluss des Vertrages“, fragt sich Boss.
Krebspatienten könnten zwar durchaus für eine längere Zeit arbeitsunfähig werden. Um sich gegen anschließende Verdienstausfälle finanziell abzusichern, biete sich laut BdV jedoch eher eine private Krankentagegeldversicherung an. Das gelte vor allem für die Zeit, in der die Krankenkasse nicht ausreichend oder gar nicht mehr zahlt.
Um die eigene Arbeitskraft finanziell abzusichern, rät der BdV grundsätzlich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer eine solche Police nicht abschließen kann, könne auf eine Erwerbsunfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherung ausweichen. Wer auch Angehörige absichern möchte, könne eine Risikolebensversicherung abschließen.