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Verbraucherschutz: Kunden können sich bei der Bafin beschweren

Lesedauer: 1 Minute
Das Bafin-Gebäude in Frankfurt
Das Bafin-Gebäude in Frankfurt
Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände vor. Damit schafft das Bundeskabinett eine gesetzliche Grundlage für Verbraucher und Verbraucherverbände, die sich mit einer Beschwerde an die Bafin wenden wollen.

Das bedeutet aber nicht, dass die Behörde bei jeder Beschwerde aktiv wird. Sie muss vielmehr nur dann handeln, wenn das sogenannte „kollektive Verbraucherinteresse“ berührt wird. Dies ist laut dem Verbraucherschutzministerium BMELV dann der Fall, „wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt“. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen gehöre nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibe Aufgabe der Zivilgerichte, so der BMELV.

Darüber hinaus erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Dieser setzt sich aus Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen zusammen. Auch das BMELV wird dort Sitz und Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der Bafin vertreten sein.
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