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Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern von Reiseversicherungen
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Neue Urteile Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern von Reiseversicherungen

Rettungswagen in den USA
Rettungswagen in den USA: Viele Verbraucherschützer raten grundsätzlich zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die unter anderem die Rückholung vom Urlaubsort bezahlt – aber nicht bei unseriösen Anbietern. | Foto: Rettungswagen in den USA / Pexels

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet aktuell über zwei weitere Urteile gegen F.A.S.I. Flight Ambulance. Der Anbieter von Reiseversicherungen aus Limburg darf demnach nicht länger Kunden Rechtsmittel androhen, die überhaupt keinen gültigen Vertrag abgeschlossen haben. Gegen diese Geschäftspraktiken waren die Stuttgarter Verbraucherschützer bereits mehrfach rechtlich vorgegangen. In der Folge hatte das Landgericht Limburg (Urteil vom 10.12.2021, Aktenzeichen: 5 O 19/21) entschieden: Die Umwandlung einer kostenlosen Testmitgliedschaft in ein kostenpflichtiges Schutzpaket ist unzulässig.  

Peter Grieble, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Peter Grieble © Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

„Wir sind erfolgreich dagegen vorgegangen, dass F.A.S.I. kostenlose Testmitgliedschaften für Auslandskrankenversicherungen und Reiserückholversicherungen vereinbart, die bei Untätigkeit zu einem kostenpflichtigen Vertrag oder einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft werden“, sagt Peter Grieble. Er ist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für das Thema Versicherungen zuständig. Doch das Unternehmen änderte die Strategie, um Verbrauchern Verträge unterzuschieben: Nun wurde ein Zeitschriften-Abonnement mit einer Probemitgliedschaft bei Auslandskranken- und Reiserückhol-Versicherungen gekoppelt.  

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 Obwohl dadurch kein Vertrag zustande gekommen war, forderte F.A.S.I. später aufgelaufene Beiträge unter Androhung rechtlicher Schritte ein. Auch gegen dieses Verhalten hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht. Daraufhin untersagte das Landgericht Limburg dem Anbieter, auch diesen Verbrauchern damit zu drohen, „einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Mitgliedsbeitrages zu beauftragen“. Das sei ein besonders perfides Mittel des Unternehmens, um Verbraucher zu verunsichern, kommentiert Grieble. Er kündigt an, dass die Verbraucherzentrale auch weiterhin ein waches Auge auf die F.A.S.I. haben werde. 

 

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