Immobilienbesitzer können für neue Wohnungen zukünftig neben der regulären linearen Abschreibung von 2 Prozent auch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Sie soll im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu 5 Prozent jährlich betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Um von der neuen Regelung zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Durch Baumaßnahmen wird aufgrund eines im Zeitraum vom 1.9.2018 bis 31.12.2021 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neuer Wohnraum in einem neuen oder bestehenden Gebäude geschaffen.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Quadratmeter dürfen nicht über 3.000 Euro liegen.
  • Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung und in den folgenden neun Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen.