Immobilien, Altersvorsorge, Krankenversicherung Die 5 wichtigsten Änderungen in Sachen Finanzen 2020
Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit in der bAV
Im Januar steigt wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. 2020 klettert die BBG nach aktuellem Stand auf 82.800 Euro in West- und 77.400 Euro in Ostdeutschland.
Direkte Auswirkungen hat das auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen BBG können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich damit 2020 von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie von 536 auf 552 Euro.
Sofern der Arbeitgeber ergänzend entweder eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag noch weiter ausbauen – steuerfrei sogar unbegrenzt. Durch Vereinbaren einer sogenannten BBG-Dynamik wird der Beitrag jedes Jahr automatisch analog der BBG-Entwicklung angepasst.