Immobilien, Altersvorsorge, Krankenversicherung Die 5 wichtigsten Änderungen in Sachen Finanzen 2020
Höherer Beitrag zur Basisrente steuerlich absetzbar
Steuererklärung: Die auch Rürup-Rente genannte Basisrente ermöglicht 2020 höhere Sonderausgaben.
| Foto: Tim Reckmann pixelio.de
Beiträge zu einer Basisrente können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden – gemeinsam mit jenen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der dazu mögliche Höchstbetrag steigt ab Januar 2020 auf voraussichtlich 25.046 Euro beziehungsweise 50.092 Euro bei Verheirateten. Allerdings sind 90 Prozent davon ansetzbar. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 88 Prozent.
Konkret bedeutet das: Von Beiträgen in Höhe von 25.046 Euro, die maximal gefördert werden können, sind rund 22.541 Euro beziehungsweise 45.082 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 50.092 Euro steuerlich ansetzbar. Die Grenze steigt weiter an – bis im Jahr 2025 der Maximalbetrag komplett steuerlich geltend gemacht werden kann.