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Verbraucherzentrale am Pranger: Vermittler pauschal diffamiert?

Quelle: Fotolia
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Wie der Branchendienst „Versicherunsgstip“ berichtete, sei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafantrag unter anderem wegen Verleumdung gegen die für den Inhalt des Videos „Der Finanzhai“ verantwortlichen Personen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) gestellt worden. Der vom IGVM monierte knapp 2-minütige Film zeigt einen Versicherungsvermittler, der einem Pärchen eine Rentenversicherung aus Provisionsgier verkauft. >> zum Videoclip Der Verband erkennt in dem Clip eine pauschale Unterstellung aller Versicherungsmakler und erfüllt nach Meinung der IGVM den Tatbestand der Beleidigung, der üblen Nachrede und unter Umständen auch der Verleumdung. Eine Kampagne um Marktanteile und Steuergelder vermutet Erwin Hausen vom „Versicherungstip“, Aufklärung der Verbraucher stehe nicht im Fokus: „Dafür erscheint die Kritik zu undifferenziert und pauschal. Vielmehr besteht der Verdacht, die Verbraucherzentralen führen mit unlauteren Mitteln einen Kampf um die millionenschwere Erweiterung ihres Budgets aus Steuergeldern beziehungsweise wollen sich in vorderster Front positionieren, wenn es um die Etablierung der Honorarberatung in Deutschland geht", so Hausen weiter. Die Verbraucherzentralen sind seit Ende des Jahres, als Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in einer von ihrem Ministerium herausgegebenen Studie die Qualität der Finanzberatung in Deutschland bemängelte, in den Blickpunkt der Branche gerückt. Verschiedene Vorstöße seitens der Verbraucherschützer waren von den Vertretern der Verbände der Finanzdienstleister meist umgehend lautstark bemängelt worden. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hatte im Mai eine „Checkliste Altersversorgung“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert. Die Informationspflichten des Vermittlers würden verfälschend wiedergegeben und der Berufsstand durch pauschale Unterstellungen diffamiert. Auch die von Aigners Ministerium gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv entwickelte Broschüre „Checkliste und Beratungsprotokoll für Verbraucher“ habe Mängel enthalten. Zuvor war bereits die Idee des Verbraucherzentralen-Vorstandes Gerd Billen, die Anlageklasse der Zertifikate abzuschaffen, auf wenig Zustimmung in Fachkreisen gestoßen. AfW-Vorstand Rottenbacher hatte zudem bereits bei einem Symposium Anfang März im Verbraucherschutzministerium darauf hingewiesen, das die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen bislang keine den Versicherungsvermittlern vergleichbare Qualifikationsanforderungen erfüllen müssen, obwohl sie die Verbraucher in Finanzangelegenheiten beraten. 

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