Wenn in den nächsten Wochen wieder knapp eine halbe Million Auszubildende ins Jobleben starten, verfügen viele junge Menschen erstmals über ein eigenes Einkommen: Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung in den 328 anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufen betrug 2023 in Westdeutschland immerhin 1.068 Euro pro Monat. Außerdem sind Schulabgänger dann nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert, betont aus aktuellem Anlass die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Um weiterhin ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, sollten Azubis im Bedarfsfall entsprechende Verträge abschließen. Die folgenden Policen sind demnach zum Einstieg in den Beruf sinnvoll: 

„Wichtig: Haftpflichtversicherung“ 

„Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung“, erklärt Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen bei der VZHH. Denn diese Police springt ein, wenn der oder die Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. „Ist das nicht der Fall, sollten Auszubildende unbedingt eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen“, mahnt Klug. Für Azubis gebe es bereits entsprechende Angebote für eine Prämie in Höhe von etwa 40 Euro pro Jahr. Das sei „eine Investition, die sich im Schadensfall auszahlen kann, da eventuelle Schadensersatzansprüche leicht hohe Summen erreichen können“. 

„Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann einspringt, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein können“, so Klug. Da in den ersten Berufsjahren keine und danach nur unzureichende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sinnvoll. Die Beiträge werden unter anderem nach Berufsgruppe und individueller Vorerkrankung berechnet. Für so manchen Lehrling könnte das zu teuer sein. „Hier fehlt es an einer ausreichenden staatlichen Absicherung der Erwerbsunfähigkeit“, kritisiert Klug. 

„Verpflichtend: Kranken- und Pflegeversicherung“ 

Auszubildende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu etwa 95 Prozent identisch, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen unterscheiden. Hierfür verlangen sie als Aufschlag auf den allgemeinen GKV-Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent einen individuellen Zusatzbeitrag zwischen 0,90 (BKK Firmus) und 3,28 Prozent (KKH). „Bei der Wahl einer Krankenkasse sollte der Beitragssatz jedoch nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Weitere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen wie spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder kostenfreie Impfungen sollten Auszubildende außerdem berücksichtigen“, so Klug. 

 

„Optional: Hausratversicherung“

Wenn Auszubildende in eine eigene Wohnung ziehen und höherwertige Einrichtungsgegenstände anschaffen, kann sich eine Hausratversicherung lohnen, denn sie schützt im Falle von Feuer- und Leitungswasserschäden, Einbruch oder Vandalismus. „In den meisten Fällen ist eine Hausratversicherung zum Start der Ausbildung noch nicht so wichtig. Erst wenn der Hausrat größer wird und die angeschafften Gegenstände teurer sind, ist die Hausratversicherung zu empfehlen“, sagt Klug. Mit dieser Aussage dürfte die Kritikerin der Versicherungsbranche selbst auf Kritik stoßen – zum Beispiel bei Vermittlern, für die junge Erwachsene traditionell eine wichtige Zielgruppe im Versicherungsvertrieb darstellen.