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Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkasse Gericht soll Strafzins-Praxis der Banken für Neukunden klären

Von Lesedauer: 1 Minute
Sparkassen-Filiale im Ländlichen: Im sächsischen Vogtland sieht sich das örtliche Institut einer Klage von Verbraucherschützern ausgesetzt, die die Strafzins-Praxis für Neukunden stoppen soll.
Sparkassen-Filiale im Ländlichen: Im sächsischen Vogtland sieht sich das örtliche Institut einer Klage von Verbraucherschützern ausgesetzt, die die Strafzins-Praxis für Neukunden stoppen soll. | Foto: imago images / Geisser

Die Verbraucherzentrale Sachsen kämpft gegen Strafzinsen auf Girokonten von Neukunden. Konkret will sie laut „Handelsblatt“-Bericht gegen die Sparkasse Vogtland klagen. Das öffentlich-rechtliche Institut hatte im Februar dieses Jahr Negativzinsen für neue Girokonten eingeführt. Ab Einlagesummen von mehr als 5.000 Euro sollten diese Neukunden ein Verwahrentgelt zahlen. Nach Protesten stoppte die Sparkasse Vogtland zwar die Erhebung der Strafzinsen. Die Verbrauchschützer mahnten die Sparkasse laut Bericht dennoch ab und drangen auf eine Unterlassungserklärung. Auf diese Forderung sei das Institut vergangene Woche nicht eingegangen.

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Damit gehe der Streit über Negativzinsen für private Bankkunden in eine neue Runde. Denn erstmals verhandelt ein Gericht über die Frage, ob Negativzinsen für private Neukunden zulässig sind oder nicht. Viele deutsche Banken erheben bereits Verwahrentgelte, in der Regel jedoch entweder ab mindestens 100.000 Euro Einlagesumme oder nur für neu eröffnete Giro- oder Tagesgeldkonten. Bereits geregelt ist, dass Strafzinsen auf Girokonten von Bestandskunden nicht einfach erhoben werden können. Entgelte für die Einlagenverwahrung bei Girokonten mit Kontoführungsgebühr sind nicht erlaubt, urteilte laut Bericht das Landgericht Tübingen im Mai 2018.

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