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Wohngebäude, Hausrat, Kfz
Unwetter-Alarm: Welche Versicherungen für Schäden durch Hochwasser zahlen
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Wohngebäude, Hausrat, Kfz Unwetter-Alarm: Welche Versicherungen für Schäden durch Hochwasser zahlen

Von in WohngebäudeversicherungLesedauer: 4 Minuten
Schloss Marienburg vor Überschwemmungen der Leine in der Region Hannover
Schloss Marienburg vor Überschwemmungen der Leine in der Region Hannover: Die Aussicht auf weitere Unwetter verschärft die ohnehin angespannte Hochwasserlage in Niedersachsen. | Foto: Imago Images / Future Image

Mit Tief Annelie zieht derzeit die nächste Starkregenfront über Deutschland hinweg. Das verschlimmert insbesondere in den nordwestdeutschen Krisenregionen die ohnehin angespannte Lage. Viele der betroffenen Anwohner können zwar darauf hoffen, dass die Anbieter ihrer Kfz-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen die entstandenen Schäden ersetzen. Das gilt aber nur, wenn die Verträge einige wichtige Details enthalten. 

Wann die Versicherung nicht zahlt 

Zunächst einmal betont die Verbraucherzentrale NRW, dass die Policen nicht greifen, wenn es durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür hereinregnet. Aber auch rund um Haus und Keller sollten die Kunden selbst vorsorgen: „Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.“ Geeignete Schutzmaßnahmen dagegen seien eine „wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster“. 

Erweiterte Wohngebäudeversicherung 

Doch auch wer sich gut schützt, kann im Ernstfall leer ausgehen. Denn in der Regel schließen Hauseigentümer eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt zwar für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser. Aber mögliche Folgen eines Sturms wie Überschwemmungen oder ein Rückstau, der zu vollgelaufenen Kellern führt, sind standardmäßig weder in der Hausrat- noch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. 

Zusatzbaustein deckt Elementarschäden 

„Für solche Schäden ist eine zusätzliche Elementardeckung notwendig, die als Zusatzbaustein zu den genannten Versicherungen abgeschlossen werden kann. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten wie zum Beispiel eine Gebäudetrocknung“, erklärt Simon Röwer, Leiter des Bereichs Komposit Privatkunden beim Versicherer Gothaer. „Es lohnt sich also, einen Blick in seine Versicherungspolicen zu werfen und im Zweifelsfall für ausreichend Schutz zu sorgen.“ 

Schäden durch Grundwasser absichern 

Auch die Düsseldorfer Verbraucherschützer empfehlen aus aktuellem Anlass: „Wer nicht das Risiko eingehen möchte, auf Folgekosten durch Überschwemmung sitzen zu bleiben, sollte über das Abschließen einer Elementarschadenversicherung nachdenken.“ Denn dann kann der Kunde „auch dann Geld von seiner Versicherung bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter oder bei Überflutung unter Wasser steht.“ Das Eindringen von Grundwasser ist ansonsten nämlich nicht versichert. 

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Aber: „Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. „Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.“ 

Erweiterte Hausratversicherung 

Auch in der Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, sind Schäden durch eindringendes Wasser nicht automatisch mit abgedeckt. Jedoch kann auch diese Police um einen Elementarschadenschutz erweitert werden, betont die Verbraucherzentrale. „Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, solange sich die Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden.“ 

Teilkasko für Schäden am Auto 

Wenn ein Auto direkt durch den Sturm beschädigt wird, greift die Kfz-Teilkaskoversicherung. Wie bei den meisten Wohngebäude- und Hausratversicherungen gilt: Der Sturm muss Windstärke 8 erreicht haben, was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Ist der Schaden jedoch selbst verschuldet, greift die Teilkasko nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Kfz-Vollkaskoversicherung.  

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