Verbraucherzentrale vs. Alte Leipziger So müssen LV-Anbieter über die Überschussbeteiligung informieren
Mitteilungen der Versicherer
Jährlich erhalten Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen so genannte Standmitteilungen, um über die aktuelle Situation ihrer Police informiert zu werden. Die zuletzt vom Versicherungskonzern Alte Leipziger verschickten Schreiben hierzu genügen allerdings nicht den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten.
Dieser Meinung sind zumindest die Experten der im Bundesprojekt „Marktwächter Finanzen“ für Versicherungen zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg. Ihnen war der Versicherer aus Oberursel im Rahmen ihrer im Juli 2016 veröffentlichten Untersuchung „Klartext oder Rätsel“ zum Informationsgehalt von Standmitteilungen aufgefallen.
Informationsrechte der Kunden
„Versicherungsnehmer, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, haben einen Anspruch darauf, dass sie im jährlichen Informationsschreiben der Versicherung über den Wert der Policen und gesondert über die Überschussanteile und den Garantiezins informiert werden“, erklärt Helmut A. Graf, Rechtsanwalt aus Wolfratshausen.
Hallo, Herr Kaiser!
Konkret haben die Kunden von den Versicherungsgesellschaften laut Versicherungsvertragsgesetz einen Anspruch darauf, „alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten“. Außerdem stehen Ihnen Informationen darüber zu, „inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist“.
Anpassungen unzureichend
Nach einer Abmahnung durch das Marktwächter-Team im September stellte die Alte Leipziger zwar in Aussicht, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Doch das reicht den Verbraucherschützern nicht. Ihre Forderung: „Die garantierten Überschüsse müssen einzeln aufgeführt werden.“
Die Alte Leipziger weise bislang nämlich lediglich eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nennt sie jedoch nicht.“ Die Folge: Die Kunden könnten nicht erkennen, ob die Überschüsse hinter den Erwartungen zurückbleiben.