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Verbraucherzentrale vs. Alte Leipziger So müssen LV-Anbieter über die Überschussbeteiligung informieren

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Alte Leipziger kein Einzelfall

„Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im vergangenen Jahr 68 Standardmitteilungen von Kapitallebensversicherungen an ihre Versicherungsnehmer untersucht und dabei festgestellt, dass Verbraucher nicht oder nicht vollständig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert werden“, berichtet Rechtsanwalt Graf.

„Viele Versicherer ignorieren die gesetzlichen Mindestanforderungen“, kommentieren die Verbraucherschützer die Ergebnisse ihrer Untersuchung. „Bei mehr als einem Viertel der überprüften Schreiben wurden die vorgeschriebenen Informationen nicht aufgeführt.“ Daher sei jetzt der Gesetzgeber gefordert, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Klage gegen Lebensversicherer

„Die Verbraucherzentrale hatte deshalb ein Musterverfahren gegen die Alte Leipziger Lebenssicherung geführt“, erklärt Rechtsanwalt Graf. Die Klage hatte Erfolg: Das Landgericht Frankfurt fordert in seinem Urteil (Aktenzeichen: 2-06 O 375/16), „neben der garantierten Gesamtleistung den gesonderten Ausweis der darin bereits garantierten Teile aus der laufenden Überschussbeteiligung.“

Die Grafik zeigt die laufende Verzinsung ausgewählter Lebensversicherer in Deutschland im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 (Stand: 22. Dezember 2016). Die laufende Verzinsung einer Lebensversicherung besteht aus dem Höchstrechnungszins und der Überschussbeteiligung.

„Das Urteil wird derzeit auf seinen rechtlichen Gehalt und seine Umsetzbarkeit überprüft“, heißt es in einer Stellungnahme der Alte Leipziger zu dem Urteil. „Die weitergehende Forderung nach einer mehrjährigen Darstellung der Entwicklung der Überschussanteile und garantierten Beträge hat das Gericht abgewiesen, da sich diese Forderung nicht aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.“

Liste korrekter Standmitteilungen

Das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen die Alte Leipziger steht nach Meinung der teilweise erfolgreichen Verbraucherschützer „nicht für sich allein“. Auch Kunden anderer Versicherer sollten fehlende Informationen in ihren Standmitteilungen nachfordern. Denn schließlich gelte: „Eine Standmitteilung ist kein Horoskop.“

Das Problem aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg: Vage Prognosen helfen dem Kunden „bei der eigenen Finanz- und Vorsorgeplanung nicht weiter“. Welche Versicherer ihre Kunden nach Meinung der Verbraucherschützer bereits heute korrekt informieren, haben sie in einer Übersicht im Internet veröffentlicht.

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