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in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Verbraucherzentralen und die Provisionsdebatte „Die Form der Bezahlung entscheidet nicht über die Qualität von Geldanlagen“

Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Buch „33 Geheimnisse, die Ihnen Ihre Bank zum Thema Geldanlage nicht verrät“ von Norman Argubi. In den kommenden Wochen werden wir hier noch weitere Kapitel dieses Buches für Sie zusammenfassen. Wie Sie das Buch erhalten, erfahren Sie am Ende des Artikels.

Die Verbraucherzentralen bieten an vielen Standorten mittlerweile auch eine Beratung zu Finanzfragen an. Das beginnt bei einem Seminar zur Baufinanzierung und endet bei der persönlichen Altersvorsorgeberatung.

Dabei vertreiben sie selbst keine Produkte. Somit soll sichergestellt werden, dass nicht etwa eigenes Verkaufsinteresse bei einer Beratung der Verbraucherzentralen im Vordergrund steht, sondern ausschließlich die Situation des Kunden. Wer nichts verkauft und auch keine Provision erhält, der kann frei und unabhängig seine Beratung wahrnehmen und auch der Kunde kann seinerseits ganz ohne Verkaufsdruck den Ausführungen folgen. So lautet zumindest das Credo.

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Im Jahr 2014 hat der Gesetzgeber die Honorarberatung in Deutschland eingeführt. Das haben die Verbraucherzentralen immer gefordert. Im Grunde genommen haben sie sogar gefordert, die Provisionsberatung völlig abzuschaffen. Was ist der Hintergrund hierfür?

Dem Ganzen liegt der Glaubenssatz zugrunde, dass ein Verkäufer, der von einer Gesellschaft für einen vermittelten Vertrag eine Provision bekommt, sein eigenes Provisionsinteresse über das Wohl der Kunden stellt. Nur wenn jemand nichts verkauft, kann er frei und ungebunden beraten. Aber ist dies auch richtig?

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