LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Verbraucherzentralen und die Provisionsdebatte „Die Form der Bezahlung entscheidet nicht über die Qualität von Geldanlagen“

Seite 2 / 4

Die persönliche Motivation eines Beraters ist sicher ein entscheidender Faktor. Das gilt für Berater, die Provisionen erhalten, vermutlich ebenso wie für Honorarberater oder Mitarbeiter der Verbraucherzentralen.

Mit der Beratung innerhalb der Verbraucherzentralen treten diese ausgerechnet in Konkurrenz zu den Honorarberatern, die sie selbst so vehement gefordert haben. Nun müssen allerdings die Honorarberater einige Voraussetzungen erfüllen, ähnlich wie auch die Produktvermittler. Dazu gehört eine fachliche Ausbildung, die Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und ein Versicherungsschutz in Millionen-Höhe gegen Falschberatung.

Keine Mindestqualifikation der Mitarbeiter

Kurios bis traurig ist die Tatsache, dass die Verbraucherzentralen zwar jahrelang die mangelnde Beratungsqualität angeprangert haben, aber seit der Gesetzgeber gehandelt hat und die Vorgaben für die Beraterszene nun festgeschrieben sind, weigern sich ausgerechnet die Verbraucherzentralen, ihre eigenen Mitarbeiter, die gegen Honorar eine Finanzberatung durchführen, mit einer Mindestqualifikation auszustatten. Ebenso wenig gibt es einen Versicherungsschutz gegen Falschberatung oder die Kontrolle durch irgendeinen Dritten. Und natürlich haften die Verbraucherzentralen auch nicht persönlich, wenn sie Kunden falsch beraten.

Die Verbraucherzentralen begründen das damit, dass sie keine Produkte vermitteln. Das tun Honorarberater jedoch auch nicht. Nun werden Verbraucherzentralen allerdings mit Steuergeldern bezuschusst. Wie kann es sein, dass eine Institution immer wieder die Honorarberatung fordert, sich dann aber in direkte Konkurrenz zu eben diesen Honorarberatern begibt, selbst jedoch nicht bereit ist, die gleichen Kriterien zu erfüllen?

Immer nur dem eigenen Provisionsinteresse hinterher?

Das Thema „Anlageberater versus Verbraucherzentralen“ könnte Inhalt eines eigenen Buches sein. Aus welchem Grund auch immer werden von Seiten der Verbraucherzentralen die alten Denkmuster gepflegt, nach denen ein Versicherungsvermittler oder Anlageberater pauschal fachlich wenig versiert ist, das Interesse der Kunden ignoriert und nur seinem eigenen Provisionsinteresse folgend Handlungen vornimmt.

Die geänderte Gesetzeslage, nach der die Berater heute einen positiven Leumund haben müssen, eine fachliche Qualifikation vorzuweisen haben, doppelt von Seiten der Wirtschaftsprüfer und den Industrie- und Handelskammern überprüft werden, sie zum Schutze der Kunden gegen Falschberatung eine Versicherung abschließen müssen und ihre Einkünfte offenzulegen haben – all dies hat bislang weder die Glaubenssätze noch die Aussagen der Verbraucherschützer verändert.

Der Gesetzgeber hat viel getan, bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest hat dies aber noch nicht zu einer Veränderung der Wahrnehmung geführt. Mal schauen, wie lange sie dazu brauchen werden.

Tipps der Redaktion