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Verdacht auf Berufskrankheit Nur jeder 4. Antrag auf gesetzliche Unfallversicherung wird anerkannt

Wann handelt es sich um eine Berufskrankheit?

Eine Erkrankung wird nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn der Betroffene sich diese durch seine berufliche Tätigkeit zuzieht. Eine Liste solcher Erkrankungen finden Sie in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung.  

Verdacht auf Berufskrankheit? Ab zum Arzt

Glauben Sie, dass Sie an einer Berufskrankheit leidet, suchen Sie zuerst den Betriebs-, den Haus- oder einen Facharzt auf. Dieser klärt die Symptome auf und gibt eine erste Einschätzung zur Krankheitsursache.

Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, muss der Arzt eine entsprechende Meldung in Form einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden, erklärt das Versicherungsjournal. Arbeitnehmer können ihren Verdacht aber auch selbst formlos dem Unfallversicherungs-Träger melden. 

Nach der Meldung prüft der Unfallversicherungs-Träger, ob die Erkrankung tatsächlich durch die Arbeit verursacht wurde. Hierzu kann er den Betroffenen befragen und fachärztliche Gutachten anordnen.