Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Verdacht auf Berufskrankheit Nur jeder 4. Antrag auf gesetzliche Unfallversicherung wird anerkannt

Lesedauer: 2 Minuten

Wann handelt es sich um eine Berufskrankheit?

Eine Erkrankung wird nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn der Betroffene sich diese durch seine berufliche Tätigkeit zuzieht. Eine Liste solcher Erkrankungen finden Sie in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung.  

Verdacht auf Berufskrankheit? Ab zum Arzt

Glauben Sie, dass Sie an einer Berufskrankheit leidet, suchen Sie zuerst den Betriebs-, den Haus- oder einen Facharzt auf. Dieser klärt die Symptome auf und gibt eine erste Einschätzung zur Krankheitsursache.

Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, muss der Arzt eine entsprechende Meldung in Form einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden, erklärt das Versicherungsjournal. Arbeitnehmer können ihren Verdacht aber auch selbst formlos dem Unfallversicherungs-Träger melden. 

Nach der Meldung prüft der Unfallversicherungs-Träger, ob die Erkrankung tatsächlich durch die Arbeit verursacht wurde. Hierzu kann er den Betroffenen befragen und fachärztliche Gutachten anordnen. 

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden