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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Vergleichsportal verstößt gegen Mitteilungspflicht Urteil im Check24-Prozess verkündet

Screenshot von der Webseite von Check24: Das Online-Portal, das unter anderem Versicherungsvergleiche anbietet, unterliegt vor Gericht gegen BVK
Screenshot von der Webseite von Check24: Das Online-Portal, das unter anderem Versicherungsvergleiche anbietet, unterliegt vor Gericht gegen BVK

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit ihrem heute verkündetem Urteil (Aktenzeichen: 37 O 15268/15) der Klage des Verbands von Versicherungskaufleuten (BVK) gegen das Internet-Vergleichsportal Check24 teilweise stattgegeben. Laut den Münchener Richtern verstößt Check24 gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Der Fall

Die Versicherungskaufleute haben beanstandet, dass das Online-Vergleichsportal, das unter anderem auch Versicherungsvergleiche durchführt - bei seinem Internetauftritt nicht ausreichend auf seinen Status als Versicherungsmakler hinweist.

Check24 hielt dagegen, dass der Nutzer diesen Hinweis bekomme, wenn er auf den Button „Erstinformation“ drückt. Des Weiteren berief sich das Portal darauf, dass Direktversicherer von Beratungspflichten entbunden sind. Auch Vergleichsportale, die ihr Geschäft ausschließlich online betreiben, müssten unter diese Ausnahme fallen, meinte Check24.

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