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Wettbewerbszentrale kritisiert Vergleichsportale verschweigen viele Angebote

Von in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Sterne-Bewertung an einem Hotel
Sterne-Bewertung an einem Hotel: Die Wettbewerbszentrale hat Vergleichsportalen für Konto- und Kreditangebote auf den Zahn gefühlt. | Foto: imago images/Steinach

Wer sich über Konten- und Kreditangebote informieren will, erhält oft nur einen Ausschnitt des Gesamtmarkts präsentiert – zumindest, wenn er Internet-Vergleichsrechner zurate zieht. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat die Probe aufs Exempel gemacht. Bei einem Test fielen dabei fünf von acht Vergleichsrechnern durch: Wer auf den entsprechenden Seiten suche, erhalte nur einen eingeschränkten Überblick. Die Betreiber der Vergleichsrechner verstießen damit gegen das Wettbewerbsrecht, monieren die Wettbewerbshüter.

Auf den getesteten Seiten ließen sich jeweils mehrere Parameter bezogen auf das gesuchte Finanzprodukt eingeben – bei Konten zum Beispiel der regelmäßige Geldeingang und das Guthaben. Der Klick auf eine Schaltfläche führte dann direkt zu den Anbietern, dort ließen sich auch unmittelbar Verträge abschließen. 

Allerdings verschwiegen viele Vergleichsportale ihren Nutzern, dass in den Suchergebnissen nur solche Anbieter auftauchen, von denen das Vergleichsportal bei erfolgreichem Vertragsabschluss auch eine Provision erhält. „Einen zuverlässigen Vergleich der am Markt angebotenen Produkte bieten die Vergleichsrechner damit nicht“, stellt man bei der Wettbewerbszentrale fest. Die beanstandeten Seiten hätten damit aus Verbrauchersicht „wesentliche Informationen“ zurückgehalten. Sie machten sich der „Irreführung durch Unterlassen gemäß Paragraf 5a Absatz 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)“ schuldig.

Intransparente Sterne-Bewertungen

Vielfach vermissten die Wettbewerbshüter auch Informationen darüber, nach welchen Kriterien die Rankings zustande kamen. Darüber aufzuklären, sind die Anbieter laut Paragraf 5a Absatz 2 UWG verpflichtet. Zudem stießen sich die Tester an ihrer Ansicht nach undurchsichtigen Sterne-Bewertungen. Oft habe der gesetzliche Hinweis auf die Quelle gefehlt.

Auf die Kritik der Wettbewerbszentrale hin haben fünf fehlerhaft arbeitende Vergleichsportale Besserung gelobt. In einem Fall habe man auch eine Unterlassungsklage angestrengt, berichten die Wettbewerbshüter.

Die Untersuchung hatte darüber hinaus auch Folgen für das Affiliate-Netzwerk, das die Vergleichsrechner zur Verfügung stellt: Dort habe man die gesetzlich geforderten Informationen mittlerweile nachgetragen und die beanstandeten Anbieter-Bewertungen entfernt.

Wettbewerbsrecht – wichtige Größe auch für kleine Vermittlerbetriebe 

Im vergangenen Jahr war bereits die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 vorgegangen. Check24 hatte einen Vergleichsrechner für Tarife der privaten Krankenversicherung als „offiziellen Tarifrechner“ beworben, obwohl dieser ebenfalls nur einen Marktausschnitt repräsentierte. 

Mit dem deutschen „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht”, in Kraft seit dem 28. Mai 2022, ist das Wettbewerbsrecht seither noch einmal verschärft worden. Inwiefern auch kleinere Finanz- und Versicherungsberatungsfirmen mit den neuen Regeln rechnen müssen, hat Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke hier erläutert >>

Die Wettbewerbszentrale hat sich auf die Fahnen geschrieben, den unlauteren Wettbewerb einzudämmen – im Sinne der konkurrierenden Unternehmen am Markt und der Verbraucher. Die Wettbewerbshüter bezeichnen sich dabei als „Selbstkontrollinstitution“ der hiesigen Wirtschaft. Finanziert wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.000 Unternehmen und mehr als 800 hiesigen Interessenverbänden.

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