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Rechtskräftig Verivox findet sich ab mit Schlappe vor Gericht

Enttäuschter Kunde
Enttäuschter Kunde: Nicht immer finden sich auf Vergleichsportalen die wirklich günstigsten Tarife. | Foto: Pexels / Mikhail Nilov

Die Verivox-Manager sind einverstanden mit der Rüge des Oberlandesgerichts Karlsruhe und verzichten nun auf den Gang zum Bundesgerichtshof (BGH). Damit ist es offiziell: Kunden finden den Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann auf Verivox, wenn die Betreiber ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweisen.

Vor dem OLG Karlsruhe geklagt hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV). Ursprünglich hatten sie nur diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen sie eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, urteilten die Richter am OLG und gaben damit dem klagenden VZBV recht (Aktenzeichen 6 U 82/20).

Eine Niederlage wollen die Plattform-Betreiber jedoch nicht einräumen: „Gleichwohl haben wir uns dazu entschieden, den für die Revision erforderlichen Aufwand anderweitig einzusetzen, und zwar indem wir die Darstellung der Markt- und Informationsgrundlage für unsere Nutzer noch weiter verbessern und optimieren”, sagte ein Verivox-Sprecher der „Rhein-Neckar-Zeitung“.

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Bereits im September 2021 hatte der VZBV vor dem Landgericht Frankfurt einen juristischen Sieg gegen Check24 errungen. Auch die Betreiber dieses Portals müssen nun darauf hinweisen, dass ihr Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht (Aktenzeichen 2-03 O 347/19).

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