LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 28.01.2020 - 10:23 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Verlustvortrag: Wann Verluste aus Altanlagen die künftige Steuerlast mindern

Andreas Patzner
Andreas Patzner

Leserfrage: In meinem Depot befinden sich mehrere Aktienfonds und Zertifikate, die ich vor zirka zwei Jahren gekauft habe und die trotz der jüngsten Börsenerholung immer noch tief im Minus liegen. Nun habe ich vor, meine Vermögensaufteilung neu zu strukturieren. Dabei will ich einen Großteil der frei werdenden Mittel aus den Fonds- und Zertifikateverkäufen in festverzinsliche Anlagen investieren. Einen kleinen Betrag habe ich für neue Fondskäufe vorgesehen. Kann ich die realisierten Verluste uneingeschränkt mit künftigen Gewinnen aus den Fonds und festverzinslichen Anlagen verrechnen? Was muss ich beachten, wenn ich für die Neukäufe zu einer anderen Bank wechsele? Andreas Patzner, Steuerberater und Senior Manager für Steuerfragen bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG antwortet: Gewinne aus vor dem 1.1.2009 erworbenen Fondsanteilen (Aktienfonds) sind im Falle der Veräußerung außerhalb der Frist von einem Jahr seit Erwerb steuerfrei. Auch etwaige Verluste sind in diesem Fall steuerlich unbeachtlich. Die Verluste aus den Fondsanteilen können damit steuerlich nicht geltend gemacht werden, da die Fondsanteile vor dem 1.1.2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten wurden. Bei Vollrisiko-Zertifikaten könnten die Verluste berücksichtigt und mit abgeltungsteuerpflichtigen Gewinnen – zum Beispiel aus ab dem 1.1.2009 erworbenen Fondsanteilen oder aus festverzinslichen Anlagen – verrechnet werden, wenn das jeweilige Zertifikat ab dem 15.3.2007 erworben wurde. Handelt es sich bei den Zertifikaten um sogenannte Finanzinnovationen, so kann der gesamte Verlust auch bei vor dem 15.3.2007 erworbenen Zertifikaten steuerlich verrechnet werden. Von Finanzinnovationen spricht man, wenn die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals garantiert und der Totalverlust somit ausgeschlossen ist. Die bekannteste Form sind Garantiezertifikate. Im Falle der Teilgarantie kann ein dem Garantieteil entsprechender Verlust steuerlich berücksichtigt werden. Werden die neu erworbenen Kapitalanlagen im Depot bei einer anderen Bank (Bank B) erworben, so kann die Bank, bei der steuerrelevante Verluste aufgetreten sind (Bank A), zur Erteilung einer Verlustbescheinigung aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Verluste nicht mehr bei dieser Bank A vorgetragen. Vielmehr können sie im Wege der Veranlagung (also durch den Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung) mit den zukünftigen abgeltungsteuerpflichtigen Gewinnen oder Erträgen des Depots bei der Bank B verrechnet werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion