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Vermächtnis im Netz Den digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln

Frau mit Smartphone
Frau mit Smartphone: So gut wie jeder Mensch hat mittlerweile auch einen digitalen Fußabdruck. | Foto: imago images/Westend61

„Apple führt die digitale Nachlassverwaltung ein.“ Diese und ähnliche Schlagzeilen sorgten in jüngster Zeit für Aufsehen. Entdeckt der Smartphone-Hersteller etwa ein neues Geschäftsfeld? Nein, ganz so revolutionär ist die Sache wohl nicht. Aber immerhin können Nutzer von Apple-Geräten – zumindest von iPhone und iPad ab Version iOS 15.2. – künftig Nachlasskontakte bestimmen. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen, nachdem sie dem Tech-Konzern die Sterbeurkunde des Verstorbenen übermittelt haben, Zugriff auf die Daten im Online-Speicher der verstorbenen Person.

Die Idee, Personen bestimmen zu können, die im Todesfall des Account-Inhabers Zugriff auf dessen Daten in der Cloud erhalten sollen, ist zu begrüßen. Denn bislang waren diese Daten mit Passwörtern oder anderen Authentifizierungen geschützt und daher zumeist unwiderruflich verloren.

Die Initiative des US-Konzerns Apple ist jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn zum einen gibt es genug Verbraucher hierzulande, die Apple gar nicht nutzen, zum anderen hinterlässt der Durchschnittsbürger ja auch Spuren auf zahlreichen anderen digitalen Konten, Abos und Diensten, mit denen sich die Erben im Todesfall herumschlagen müssen.

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2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch digitale Verträge eines Verstorbenen auf die Erben übergehen. Allerdings ist es in der Praxis für die Hinterbliebenen häufig sehr mühselig, Zugang zu allen Online-Konten zu erhalten. Außerdem besteht das Risiko, dass Abos, Apps oder andere Dienste einfach weiterlaufen – die Kosten tragen dann die Erben.

Viele Verbraucher wissen auch gar nicht, wo sie überall digitale Spuren hinterlassen haben. Die elektronischen Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren, werden als „digitales Erbe“ oder „digitaler Nachlass“ bezeichnet. Die Rechte gehen an die Erben über und sind auch weiter vererblich. Zum digitalen Nachlass zählen beispielsweise im Internet gespeicherte Fotos, Texte oder Videos ebenso wie alle Nutzerkonten und Zugangsdaten sowie auch bei elektronischen Buchungen erworbene Bonuspunkte und Rabatte. Und vieles mehr.

Damit nicht genug: Häufig übersehen werden virtuelle Geldbörsen (Wallets), der Youtube-Account mit möglichen Werbeeinnahmen, online geschlossene Verträge, etwa mit Versandhändlern oder Auktionsplattformen, sowie Zugriffsrechte auf ausschließlich online verwahrte Dokumente – zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder im Netz gespeicherte Gesundheitsdaten. In diesem Zusammenhang sind konkret Guthaben bei Online-Diensten wie Apple, Amazon oder Paypal, aber auch IT-gestützte Bankverbindungen, Kryptowährungskonten und Ähnliches zu nennen. Die wenigsten dieser Verträge enden mit dem Tod des Kunden. Vielmehr verbleiben in der Regel alle übermittelten und gespeicherten Daten auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter.

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