Vermittler-Regulierung: Schäuble und Brüderle einigen sich auf Gesetzesentwurf
Haben sich geeinigt: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
(links) und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.
Foto: Getty Images
(links) und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.
Foto: Getty Images
Der Entwurf enthalte Maßnahmen, die „einen umfassenden und einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten“, so Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Verschärfung der Anforderungen an Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds vor. Sie brauchen künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34 f der Gewerbeordnung (Überschrift „Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater“). Die Vermittler müssen dafür einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Der Gang unter ein Haftungsdach ist dagagen nicht nötig.
Keine Ausnahme für Alte Hasen
Eine Ausnahme für „Alte Hasen“, also Vermittler, die schon länger Fonds verkaufen, soll es nicht geben. Bereits aktive Vermittler sollen innerhalb von zwei Jahren nach Inkraftreten des Gesetzes die Sachkundeprüfung ablegen.
Vermittler müssen sich in einem öffentlichen Register der Industrie- und Handelskammern führen lassen. Die Registrierung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes passiert sein. Die Vertriebserlaubnis sollen die Gewerbeaufsichtsämter erteilen, nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wie von Verbraucherschützern gefordert. Ihre Kritik: Mit den Gewerbeaufsichtsämtern seien Behörden zuständig, die sich sonst um Dinge wie die Hygiene in Gaststätten oder illegal entsorgten Müll kümmerten.
Honorarberatung ausgegliedert
Auf die Vermittler kommen zudem weitreichendere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu, die heute nur Finanzdienstleistungsinstituten vorgeschrieben sind. Sie müssen künftig also Beratungsprotokolle erstellen und Beipackzettel aushändigen.
Die gesetzlichen Regeln zur Honorarberatung, die eigentlich Teil des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sein sollte, haben ihren Weg indes nicht in den Gesetzesentwurf gefunden. Hier soll es ein eigenes Gesetz geben.
"Wir begrüßen den Gesetzentwurf, da er die Existenz und Unabhängigkeit der freien Finanzdienstleister weiterhin ermöglicht", so Afw-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch für Finanzanlagenvermittler eine Alte-Hasen-Regelung eingeführt wird. Eine Benachteiligung im Vergleich zu Versicherungsvermittlern und Bankmitarbeitern, für die es eine solche Regelung bereits gibt, ist für uns nicht akzeptabel“, so Rottenbacher weiter.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Verschärfung der Anforderungen an Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds vor. Sie brauchen künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34 f der Gewerbeordnung (Überschrift „Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater“). Die Vermittler müssen dafür einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Der Gang unter ein Haftungsdach ist dagagen nicht nötig.
Keine Ausnahme für Alte Hasen
Eine Ausnahme für „Alte Hasen“, also Vermittler, die schon länger Fonds verkaufen, soll es nicht geben. Bereits aktive Vermittler sollen innerhalb von zwei Jahren nach Inkraftreten des Gesetzes die Sachkundeprüfung ablegen.
Vermittler müssen sich in einem öffentlichen Register der Industrie- und Handelskammern führen lassen. Die Registrierung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes passiert sein. Die Vertriebserlaubnis sollen die Gewerbeaufsichtsämter erteilen, nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wie von Verbraucherschützern gefordert. Ihre Kritik: Mit den Gewerbeaufsichtsämtern seien Behörden zuständig, die sich sonst um Dinge wie die Hygiene in Gaststätten oder illegal entsorgten Müll kümmerten.
Honorarberatung ausgegliedert
Auf die Vermittler kommen zudem weitreichendere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu, die heute nur Finanzdienstleistungsinstituten vorgeschrieben sind. Sie müssen künftig also Beratungsprotokolle erstellen und Beipackzettel aushändigen.
Die gesetzlichen Regeln zur Honorarberatung, die eigentlich Teil des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sein sollte, haben ihren Weg indes nicht in den Gesetzesentwurf gefunden. Hier soll es ein eigenes Gesetz geben.
"Wir begrüßen den Gesetzentwurf, da er die Existenz und Unabhängigkeit der freien Finanzdienstleister weiterhin ermöglicht", so Afw-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch für Finanzanlagenvermittler eine Alte-Hasen-Regelung eingeführt wird. Eine Benachteiligung im Vergleich zu Versicherungsvermittlern und Bankmitarbeitern, für die es eine solche Regelung bereits gibt, ist für uns nicht akzeptabel“, so Rottenbacher weiter.
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.