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Vermittler-Studie „Erst wenige Vorbereitungen zur IDD-Umsetzung getroffen“

„Erst wenige Vorbereitungen  zur IDD-Umsetzung getroffen“
Foto: pixabay.com

Wesentliche Zielsetzungen der IDD sind die Stärkung des Anlegerschutzes, die Harmonisierung des Vertriebsrechts und die Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen. Vor allem aber soll die Umsetzung der IDD sicherstellen, dass bei Beratung und Vermittlung Kundenbedürfnisse und Produktqualität im Mittelpunkt stehen.

Die Regelungen in der IDD betreffen viele verschiedene Unternehmensbereiche. Zu nennen sind insbesondere Marketing, Vertrieb, Produktmanagement, Weiterbildung und IT. Durch diese Vielschichtigkeit stehen Versicherern große Herausforderungen ins Haus, die im Prinzip sämtliche Mitarbeiter betreffen, die einen wie auch immer gearteten Umgang mit Kunden haben.

IDD und die Rolle des Marketings

Mit dem Kundenfokus hat das Marketing eine besondere Rolle bei der Umsetzung der IDD inne. Doch dieser Rolle wird es bislang kaum gerecht. Das zeigt die AMC-Untersuchung zur „Marketingfunktion in der Assekuranz“. Die aktuelle Fassung untersucht explizit die IDD-Kenntnisse und Umsetzung der Marketing-Verantwortlichen sowie ihre Einschätzungen zu den Auswirkungen der IDD.

Die Untersuchung zeigt, dass erst wenige Vorbereitungen zur Umsetzung der IDD getroffen wurden. „Abzuwarten, bis die IDD umgesetzt ist, wäre jedoch fahrlässig“, heißt es dazu jetzt vom AMC. Denn die Umsetzung beginne voraussichtlich bereits im Sommer. Und die Rechtsverordnungen würden dann bis Anfang 2018 folgen. Das heißt: „Es bleibt nur noch wenig Zeit zur Vorbereitung.“

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Thementag und Webinar des AMC

AMC-Geschäftsführer Frank Kersten

„Die IDD stellt die Versicherungs-Branche insgesamt vor große Herausforderungen. Grund genug für den AMC, das Thema auf vielfältige Weise aufzugreifen“, erklärt Frank Kersten, Geschäftsführer des AMC. „Wir wollen die Branche durch Veranstaltungen, qualifizierte Studien und Whitepaper sowie mit gemeinschaftlichen Angeboten unterstützen.“ 

Im ersten Halbjahr 2017 stehen hierzu zwei AMC-Veranstaltungen an:

34f-Berater-Quiz Sachkunde-Prüfung: Testen Sie Ihr Wissen!

Wenn Sie heute noch einmal die Sachkundeprüfung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ablegen müssten, würden Sie sie bestehen? Hier erfahren Sie die Antwort - Testen Sie Ihr Wissen!

Quiz Bild

Sind Sie angehender Berater nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und stehen kurz vor der Sachkunde-Prüfung? Oder haben Sie Ihren Sachkunde-Nachweis bereits vor Jahren erbracht? Wie auch immer Ihr Status ist: Folgende 10 Fragen zeigen Ihnen, ob Sie die Sachkunde-Prüfung auch heute noch bestehen würden.

Das Quiz setzt sich aus jeweils vier Fragen zu Beratungsgrundlagen und zu offenen Investmentvermögen, sowie jeweils einer Frage zu geschlossenen Investmentvermögen und zu sonstigen Vermögensanlagen zusammen. Für jede Frage gibt es jeweils nur eine richtige Antwort. Die Fragen, die in dieser Form auch tatsächlich bereits in Sachkunde-Prüfungen gestellt wurden, wurden uns freundlicherweise von © GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, zur Verfügung gestellt.


Frage 1 von 10

Kenntnisse für Beratung: Frau Schulze möchte gerne bei ihren Anlagen auf Nummer sicher gehen und daher von Ihnen wissen, durch welche Gesetze beziehungsweise Einrichtungen ihre Anlagen in einem Sondervermögen geschützt werden. Frau Schulze genießt den Schutz über ...

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